Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/169: 11.489 Pa.Iv. Aufhebung von Artikel 293 StGB · 11 Seiten

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Bericht

1 Einleitung

Die parlamentarische Initiative 11.489 «Aufhebung von Artikel 293 StGB» wurde am 30. September 2011 von Nationalrat Josef Lang eingereicht und am 14. Dezember 2011, zu Beginn der 49. Legislatur, von Nationalrat Geri Müller übernommen. Sie lautet wie folgt: «Artikel 293 StGB (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) ist aufzuheben.»

Der Initiant hielt unter Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27. März 1996 in der Sache Goodwin v. Vereinigtes Königreich fest, dass Artikel 293 StGB1 im Widerspruch zu Artikel 10 EMRK2 betreffend die Meinungsäusserungsfreiheit steht. Er erinnert daran, dass der Bundesrat bereits 1996 die Aufhebung von Artikel 293 StGB vorschlug3, dies hauptsächlich mit der Begründung, dass diese Bestimmung zum einen nur formelle Geheimnisse schütze, also Tatsachen, die durch das Gesetz oder durch den Beschluss einer Behörde als geheim erklärt worden sind; zudem sei es stossend, dass der Dritte, welcher das Geheimnis weiterverbreitet, verurteilt werde, während diejenige Person, die das Geheimnis gebrochen hat, oft der Strafverfolgung entgehe, da sie nicht identifiziert werden könne oder unter dem Schutz der Immunität stehe; schliesslich sehe das geltende Recht bei eigentlichen Staatsgeheimnissen und militärischen Geheimnissen unabhängig von Artikel 293 StGB ohnehin einen doppelten Schutz vor4. Über den Vorschlag des Bundesrates wurde rege diskutiert. Die Mehrheit der zuständigen Kommission unterstützte ihn, letztlich aber lehnten ihn beide Räte mit knapper Mehrheit ab und sprachen sich für eine Kompromisslösung aus, nämlich für die Einführung des heutigen Absatzes 3, welcher dem Gericht ermöglicht, von jeglicher Strafe abzusehen, wenn das an die Öffentlichkeit gebrachte Geheimnis «von geringer Bedeutung» ist.

Am 31. August 2012 gab die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dieser Initiative mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Am 22. Oktober 2012 stimmte die Schwesterkommission des Ständerates diesem Beschluss und damit der Ausarbeitung einer Vorlage mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Kommission wurde bei ihrer Arbeit vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterstützt (Art. 112 Abs. 1 ParlG5).

1 Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0).

2 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (SR 0.101).

3 Botschaft über die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Medien- und Verfahrensrecht) vom 17. Juni 1996; BBl 1996 IV 525; Geschäft 96.057).

4 BBl 1996 IV 525, 564f.

5 Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2001 (Parlamentsgesetz; SR 171.10).