Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten
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b) Einschränkung der Steuerhinterziehung über ausländische Banken
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die AIA-Abkommen reziprok auszugestalten sind, d.h. die Partnerstaaten sollen der Schweiz ebenso Informationen zukommen lassen wie umgekehrt. Die Schweizer Steuerbehörden sollen die Möglichkeit haben, diese Daten für Veranlagungszwecke zu nutzen.
Mit dem Inkrafttreten solcher reziproker Abkommen wird ein wirksames Instrument geschaffen, um die Steuerhinterziehung von in der Schweiz ansässigen Personen über ausländische Banken einzuschränken. Dieser Effekt ist umso stärker, je mehr solcher Abkommen die Schweiz abschliessen wird.
Damit wird aus Sicht des Standortes und des Fiskus eine Grundvoraussetzung geschaffen, um die vorliegende Reform der Verrechnungssteuer umzusetzen. Das mit der Einführung des Zahlstellenprinzips geschaffene Risiko der Verlegung der Zahlstelle ins Ausland, das negative Auswirkungen auf das Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz hätte, wird in Bezug auf steuerunehrliche Personen reduziert.
Aus heutiger Sicht lässt sich nicht vorhersehen, in welchem Zeitpunkt die Schweiz über ein genügend breites Netz mit AIA-Abkommen verfügen wird, das den Wechsel zum Zahlstellenprinzip als kalkulierbares Risiko erscheinen lässt. Die vorliegende Reform dürfte indes ohnehin frühestens 2016 vom Parlament verabschiedet werden und den Zahlstellen m eine angemessene Frist für die technischen Anpassungen eingeräumt werden. Um negative Folgen für den Finanzplatz Schweiz wie auch für den Fiskus zu verhindern, muss die Inkraftsetzung der vorliegenden Revision mit der Umsetzung des AIA koordiniert werden. Durch die Befugnis des Bundesrats, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Revision zu bestimmen, besteht Gewähr hierfür.
3.13 Das Projekt TRACE
TRACE steht für „Treaty Relief and Compliance Enhancement“. Ziel des Projektes der OECD ist es, ein standardisiertes System zu entwickeln, welches die erleichterte Rückerstattung von Quellensteuern ermöglichen soll. Das System soll einerseits für Berechtigte die Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen für Dividenden und Zinsen erleichtern und andererseits den involvierten Staaten die Möglichkeit geben, die Abkommensberechtigung zu prüfen und die gesetzmässige Besteuerung der erzielten Einkünfte sicherzustellen.
Das TRACE-System sieht vor, dass ein Berechtigter die Rückerstattungsleistungen aus einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) über seinen Finanzintermediär in Anspruch nehmen kann. Durch Ausfüllen einer Selbstdeklaration des Berechtigten und der (automatischen) Meldung des Finanzintermediärs (Zahlstelle) an den Ansässigkeitsstaat (via Quellenstaat) erfolgt die automatische Entlastung an der Quelle für den Berechtigten.
Das OECD Fiskalkomitee hat ein TRACE Umsetzungspaket am 23. Januar 2013 verabschiedet. Die im Sommer 2014 erwartete Verabschiedung des OECD-Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA) ändert die Ausgangslage. Die OECD beabsichtigt deshalb, das TRACE Umsetzungspaket zu überprüfen und allenfalls zu überarbeiten. Ziel ist, Synergien zu schaffen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.