Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 50Fedlex · Erläuternder Bericht
die Aufhebung der Verrechnungssteuer auf bestimmten Erträgen für bestimmte
Kategorien von wirtschaftlich berechtigten Personen
und die Unterstellung bestimmter Erträge auf ausländischen Anlagen, die von
inländischen natürlichen Personen bei einer Schweizer Zahlstelle gehalten
werden, unter die Verrechnungssteuer auswirkt.
5.1.1.1 Verrechnungssteuereinnahmen
Tabelle 1 schlüsselt die Eingänge der Verrechnungssteuer nach den verschiedenen Anlagekategorien (Kundeneinlagen, Schuldtitel, Beteiligungsrechte, Kollektive Kapitalanlagen und Übrige) sowie nach in- und ausländischen Investoren auf. Bei den inländischen Investoren wird neben dem Total auch die Kategorie private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbscharakter (POeE) ausgewiesen.27 Während bei den inländischen Investoren der Rückerstattungsanspruch den Steuereinnahmen entspricht, sofern diese das verrechnungssteuerbelastete Einkommen ordnungsgemäss deklariert haben, ist dies bei den ausländischen Investoren nicht der Fall. Der Grund dafür ist, dass die Verrechnungssteuer nur soweit rückerstattet wird, als dies ein allfälliges DBA zwischen dem Ansässigkeitsstaat des Investors und der Schweiz vorsieht. Auf dem nicht rückerstattungsfähigen Teil fällt eine definitive Belastung an. Diese wird als Residualsteuer bezeichnet. Der Rückerstattungsanspruch beläuft sich bei der Kategorie der ausländischen Investoren lediglich auf die Differenz zwischen den Verrechnungssteuereinnahmen und der Residualsteuer.
Die Tabelle weist die Steuereinnahmen aufgrund der tatsächlichen Daten für das Jahr 2012 sowie Residualsteuer und Rückerstattungsanspruch auf Grundlage von Schätzungen für den Status quo und die Reform aus. Bei der Reform wird zwischen zwei Szenarien unterschieden. Im ersten Szenario wird unterstellt, dass die inländischen natürlichen Personen keinen Gebrauch von der Meldeoption auf den vom Zahlstellenprinzip erfassten Erträgen machen, während im zweiten Szenario alle diese Erträgen gemeldet werden, so dass auf ihnen keine Steuer abgeführt wird.
Tabelle 1: Verrechnungssteuereinnahmen im Status quo und mit Reform auf Basis der Daten des Jahres 2012
Status quo
Kunden- Schul Beteili- Kollektive einla- d- gungs- Kapital- Übrigen titel28 rechte einlagen ge Total Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. CHF CHF CHF Mio. CHF CHF CHF In- und ausländische Investoren Insgesamt 988 2 938 16 217 1 818 103
27 Vorliegend interessieren an sich nur die privaten Haushalte. In den Datengrundlagen sind diese jedoch zusammen mit den POeE in einer Kategorie erfasst. Da der Anteil der POeE klein ist, fällt diese Ungenauigkeit nicht allzu sehr ins Gewicht.
28 Als „Schuldtitel“ gelten Obligationen im Sinne des Verrechnungssteuergesetzes, darunter fallen Kapitalmarkt- und Geldmarktpapiere