Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten

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steuer steuer

1 Von der Verrechnungs-

steuer ausgenommene

wirtschaftlich Berechtigte

1.1 Belebung Kapitalmarkt Mehreinnah-

Mehreinnahmen, nicht quantifimen, nicht

ziert quantifiziert

1.2 Verzicht auf Verrech-

nungssteuer auf Zinsen bei

-171 Mio. CHF

im Ausland ansässigen

Personen

- davon Residualsteuer -102 Mio. CHF

- davon rückforderbare,

aber nicht zurückgefor-

-69 Mio. CHF

derte Verrechnungssteu-

er

1.3 Verzicht auf Verrech-

nungssteuer auf Zinsen

bei im Inland ansässigen -18 Mio. CHF

nichtnatürlichen Personen

mit Schweizer Zahlstelle

2 Ausweitung des Steuer-

objektes und freiwillige

Meldung

2.1 Steuerehrliche Perso- -15 bis 29 Mio.

nen CHF, je nach

Grad der

Ausübung der

Meldeoption

2.2 Steuerunehrliche Mehreinnah-

Mehreinnahmen, nicht

Personen men, nicht

quantifiziert

quantifiziert

Total, soweit quantifiziert -204 bis -160

Mio. CHF

Gesamthaft resultieren aus den quantifizierbaren Auswirkungen permanente geschätzte Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer von 160 bis 204 Millionen Franken. Diese Mindereinnahmen verringern sich, soweit auf den Anlagen, welche bisher steuerunehrliche inländische natürliche Personen bei Schweizer Zahlstellen halten, künftig zusätzliche Verrechnungssteuer anfällt. Den Mindereinnahmen bei der Verrechnungsteuer stehen nicht im Detail quantifizierbare Mehreinnahmen bei anderen Steuern gegenüber. Es handelt sich dabei einerseits um zusätzliche Einkommenssteuern auf den aufgedeckten Anlagen von bisher steuerunehrlichen natürlichen Personen und anderseits um Gewinn- und Einkommensteuereinnahmen auf der zusätzlichen Wertschöpfung infolge der Belebung der Finanzintermediation auf dem inländischen Kapitalmarkt und der Ansiedlung zusätzlicher Aktivitäten im Bereich der konzerninternen Finanzierung und des Cash-Poolings. Der Saldo des Bundes aus diesen Effekten schmälert sich um die Kantonsanteile der Verrechnungssteuer von 10% und der direkten Bundessteuer von 17%. Insgesamt ist die