Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten
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steuer steuer
1 Von der Verrechnungs-
steuer ausgenommene
wirtschaftlich Berechtigte
1.1 Belebung Kapitalmarkt Mehreinnah-
Mehreinnahmen, nicht quantifimen, nicht
ziert quantifiziert
1.2 Verzicht auf Verrech-
nungssteuer auf Zinsen bei
-171 Mio. CHF
im Ausland ansässigen
Personen
- davon Residualsteuer -102 Mio. CHF
- davon rückforderbare,
aber nicht zurückgefor-
-69 Mio. CHF
derte Verrechnungssteu-
er
1.3 Verzicht auf Verrech-
nungssteuer auf Zinsen
bei im Inland ansässigen -18 Mio. CHF
nichtnatürlichen Personen
mit Schweizer Zahlstelle
2 Ausweitung des Steuer-
objektes und freiwillige
Meldung
2.1 Steuerehrliche Perso- -15 bis 29 Mio.
nen CHF, je nach
Grad der
Ausübung der
Meldeoption
2.2 Steuerunehrliche Mehreinnah-
Mehreinnahmen, nicht
Personen men, nicht
quantifiziert
quantifiziert
Total, soweit quantifiziert -204 bis -160
Mio. CHF
Gesamthaft resultieren aus den quantifizierbaren Auswirkungen permanente geschätzte Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer von 160 bis 204 Millionen Franken. Diese Mindereinnahmen verringern sich, soweit auf den Anlagen, welche bisher steuerunehrliche inländische natürliche Personen bei Schweizer Zahlstellen halten, künftig zusätzliche Verrechnungssteuer anfällt. Den Mindereinnahmen bei der Verrechnungsteuer stehen nicht im Detail quantifizierbare Mehreinnahmen bei anderen Steuern gegenüber. Es handelt sich dabei einerseits um zusätzliche Einkommenssteuern auf den aufgedeckten Anlagen von bisher steuerunehrlichen natürlichen Personen und anderseits um Gewinn- und Einkommensteuereinnahmen auf der zusätzlichen Wertschöpfung infolge der Belebung der Finanzintermediation auf dem inländischen Kapitalmarkt und der Ansiedlung zusätzlicher Aktivitäten im Bereich der konzerninternen Finanzierung und des Cash-Poolings. Der Saldo des Bundes aus diesen Effekten schmälert sich um die Kantonsanteile der Verrechnungssteuer von 10% und der direkten Bundessteuer von 17%. Insgesamt ist die