Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten

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in die Schätzungen einfliessen.

Gestützt auf weitere Abklärungen soll im Hinblick auf die Botschaft entschieden werden, welche Variante am geeignetsten ist, um den Anforderungen der Schuldenbremse Rechnung zu tragen.

5.1.2 Personelle Auswirkungen

Zusätzlicher Aufwand entsteht beim Aufbau und der Implementierung des Meldesystems für die freiwilligen Meldungen. Ist das Meldesystem einmal etabliert, dürfte es im Betrieb weniger aufwändig sein als die Steuerentrichtung.

5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

5.2.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Kantone erhalten einen Anteil an den Einnahmen der Verrechnungsteuer von 10%. Sie sind entsprechend an den Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dieser Steuer beteiligt. Stärker ins Gewicht fallen jedoch die zu erwartenden Mehreinnahmen aus den zusätzlich aufgedeckten bisher nicht deklarierten Vermögenseinkommen und Vermögenswerten steuerunehrlicher, im Inland ansässiger Personen bei der Einkommens- und bei der Vermögenssteuer. Subsidiär profitieren die Kantone auch von Mehreinnahmen aus der Belebung des inländischen Kapitalmarktes, der ihnen zusätzliche Einnahmen bei der Gewinn- und Kapitalsteuer sowie bei der Einkommenssteuer bescheren sollte. Insgesamt dürften daher für Kantone und Gemeinden Mehreinnahmen resultieren.

5.2.2 Personelle Auswirkungen

Zusätzlicher Aufwand entsteht beim Aufbau und der Implementierung des Meldesystems für die freiwilligen Meldungen. Mehraufwand entsteht auch bei der Kontrolle der Rückerstattungsanträge durch die Ausdehnung auf Auslandserträge mit unterschiedlichen Rückerstattungssätzen.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

In volkswirtschaftlicher Hinsicht steht im Vordergrund, wie sich die Reform auf die Sicherungsfunktion, das Standortziel und auf das Effizienzziel auswirkt.

5.3.1 Sicherungsfunktion

Die Sicherungsfunktion dient dem Gerechtigkeitsziel (Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit). Ist die Sicherungsfunktion wirkungsvoll ausgestaltet, können ehrliche Steuerzahler davon ausgehen, dass auch die anderen steuerpflichtigen Personen ihrer Steuerpflicht nachkommen, selbst wenn deren Steuermoral geringer ausgeprägt ist.

Eingedenk der Tatsache, dass Gelegenheit Steuerhinterzieher schafft, führen mehr und grössere Lücken in der Sicherungsfunktion dazu, dass Personen mit weniger ausgeprägter Steuermoral vermehrt Steuern hinterziehen. Wenn sich die Steuerhinterziehung stärker ausbreitet, kann dies auch bei steuerehrlichen Personen die Steu-