Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten

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Wahrscheinlichkeit hoch, dass trotz der Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer auch für den Bund per Saldo Mehreinnahmen resultieren.

Diese Schätzungen beruhen auf der Annahme, dass die Schweiz mit wichtigen Partnerstaaten (namentlich Staaten mit geografischer Nähe zur Schweiz oder solche, die über einen bedeutenden Finanzplatz, insbesondere in Bezug auf die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung verfügen) Abkommen zu einem automatischen Informationsaustausch abschliesst, dass diese reziprok ausgestaltet sind und die Schweizer Steuerbehörden die eingehenden Meldungen verwerten können. Ohne dieses Instrument ist – mangels Anreize zur Steuerehrlichkeit – mit erheblichen Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden bei der Einkommens- und Vermögenssteuer zu rechnen.

Aus Tabelle 3 geht hervor, dass mit der Reform insgesamt einmalige Mehreinnahmen von bis zu gut 0.5 Milliarden Franken einhergehen, wenn von der Meldeoption wenig bis kein Gebrauch gemacht wird. Wird die Meldeoption stark genutzt und dadurch die Steuererhebung verdrängt, entstehen einmalige Mindereinnahmen von bis zu knapp 1.7 Milliarden Franken. Dieser Effekt muss nicht zwingend vollumfänglich im ersten Jahr anfallen, da die Meldeoption auch noch später ausgeübt werden kann. Der Saldo des Bundes aus diesen Effekten schmälert sich wiederum um die Kantonsanteile der Verrechnungssteuer von 10%. Zum Umgang mit solchen einmaligen Effekten im Übergang bestehen schuldenbremsenkonforme Lösungen (vgl. Ziffer 5.1.1.5).

Tabelle 3: Übersicht über die finanziellen Auswirkungen: einmalige Effekte

Massnahmen und Effekte Verrechnungssteuer

1.3 Verzicht auf Verrechnungssteuer auf Zinsen bei im Inland an-

-920 Mio. CHF sässigen nicht-natürlichen Personen mit Schweizer Zahlstelle

2 Ausweitung des Steuerobjektes und freiwillige Meldung

2.1 Steuerehrliche Personen -770 bis 1‘450 Mio. CHF, je nach Grad

der Ausübung der Meldeoption Total -1‘690 bis +530 Mio. CHF

5.1.1.5 Auswirkungen auf die Schuldenbremse

Resultieren – je nach Gebrauch der Meldeoption – einmalige Mindereinnahmen in der Finanzierungsrechnung, wirken sich diese auf die Schuldenbremse aus. Grundsätzlich stehen aus heutiger Beurteilung zwei Lösungen im Vordergrund, wie innerhalb der Schuldenbremse mit den einführungsbedingten Belastungen umgegangen werden kann, ohne dass starke Eingriffe in den ordentlichen Haushalt nötig werden:

1. Möglich wäre einerseits eine Verbuchung der einmaligen Belastungen als

ausserordentliche Ausgaben. Anschliessend würde der Fehlbetrag auf dem Amortisationskontos durch strukturelle Überschüsse ausgeglichen.

2. Ist anderseits die Unsicherheit über einmaligen Effekte zu gross (negatives oder

positives Vorzeichen) oder die zeitliche Verteilung der Mindereinnahmen nur schwer abzuschätzen, könnten die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer wie bisher mit dem Glättungsverfahrens anhand der Vergangenheitswerte budgetiert werden. Allfällige strukturelle Defizite, die sich aus den gegenüber dem Budget resultierenden Mindereinnahmen ergeben, würden dann dem Ausgleichskonto belastet. In den nachfolgenden Jahren würde der tiefere Wert