Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/19: Vorkonsultation zur Unternehmenssteuerreform (USR III): Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
• 8 Kantone (BE, ZH, BL, AR, AI, VD, GE, JU) und die FER äussern – zum jetzigen Zeitpunkt – keine spezifischen Präferenzen bzgl. des konkreten Ausgleichskanals.
• 5 Kantone (UR, GL, SG, TG, TI) präferieren eine Verteilung (primär) pro Einwohner. Dies wird jedoch ebenfalls von 5 Kantonen (ZH, ZG, SH, VD und GE) abgelehnt.
• 4 Kantone (SZ, OW, FR, SO) sowie die FDK und KdK befürworten eine Anpassung, die sich nicht ausschliesslich an einer Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer der juristischen Personen orientiert.
• 3 Kantone (NW, AG, NE), economiesuisse und die Stadt Genf würden eine Erhöhung des gesamten Anteils an der direkten Bundessteuer begrüssen, NW und economiesuisse alternativ auch lediglich auf die juristischen Personen beschränkt.
• 3 Kantone (ZG, BS, SH) sowie der SSV sprechen sich für eine Anpassung über die Erhöhung des Kantonsanteils bei den juristischen Personen aus.
Weitere Anmerkungen:
GE und VD plädieren für gezielte Massnahmen für besonders betroffene Kantone im Sinne eines befristeten Härteausgleichs; ZH, BL und die KdK sprechen sich für eine Prüfung solcher Massnahmen aus.
ZH, BL und SH sind der Ansicht, dass die Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen der Betroffenheit der Kantone Rechnung tragen soll. Die KdK betont, dass zwischen einer Unterstützung nach Betroffenheit und einer generellen Unterstützung der Kantone vorsichtig abzuwägen ist. Gemäss KdK ziehen die Kantone eine generelle, wettbewerbsneutrale Unterstützung vor.
Um eine Förderung ruinösen interkantonalen Steuerwettbewerbs zu vermeiden, schlägt NE für den Anteil an der DBSt der juristischen Personen kantonale Limiten vor, welche sich an den jährlichen Gewinnsteuereinnahmen des entsprechenden Kantons orientieren. Weiter regt NE die Prüfung einer verstärkten bundesseitigen Unterstützung über die individuelle Prämienverbilligung, die Ergänzungsleistungen oder die Finanzierung der Universitäten an. Auch die KdK befürwortet, dass die Unterstützungsvariante über die Ergänzungsleistungen vertieft geprüft werden.
Gemäss KdK erwarten die Kantone, dass sich der Bund verpflichtet, mindestens 50 Prozent der Reformkosten mit Hilfe von Kompensationsmassnahmen zu übernehmen. VD und GE sind der Ansicht, dass der Umfang des bundesseitigen Ausgleichs mindestens 2 Milliarden Franken betragen muss.
(9) Anpassung des Ressourcenausgleichs
Alle Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, sowie die FDK und KdK, die economiesuisse, der SSV sowie die Stadt Genf teilen die Auffassung, dass der Ressourcenausgleich an die neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden muss.
• 7 Kantone (ZH, BE, ZG, BS, BL, SH, TI) sowie economiesuisse und der SSV befürworten, dass neu sämtliche Gewinne juristischer Personen mit einem reduzierten Gewicht in der Aggregierten Steuerbemessungsgrundlage (ASG) berücksichtigt wer-