Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/19: Vorkonsultation zur Unternehmenssteuerreform (USR III): Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit · 13 Seiten
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Zusammenfassung
Im Rahmen der Konsultation sind von den angeschriebenen Kantonen, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) 27 Stellungnahmen eingegangen. Daneben haben 4 weitere nicht angeschriebene Organisationen und Dachverbände Stellungnahmen eingereicht. In der Auswertung wurden sämtliche eingegangenen Antworten berücksichtigt, die sich auf die gestellten Fragen bezogen.
Die im Bericht "Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenststeuerreform III)" vorgeschlagene strategische Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) wird von sämtlichen an der Konsultation Teilnehmenden begrüsst.
Die vorgeschlagenen steuerpolitischen Massnahmen werden von den Kantonen grundsätzlich begrüsst. Sämtliche an der Konsultation teilnehmenden Kantone sind insbesondere damit einverstanden, dass aufgrund der internationalen Entwicklung die Schweiz die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften abschafft. Die Mehrheit der Kantone glaubt auch, dass die vorgestellten steuerpolitischen Massnahmen geeignet sind, die steuerliche Attraktivität der Schweiz im geänderten internationalen Kontext zu festigen. Nach der Mehrheit der Kantone ist eine Boxenlösung vertieft zu prüfen und rasch einzuführen. Für einige Kantone (GE, NE, VD) sind einzig Senkungen der kantonalen Ge-
winnsteuersätze eine wirksame Massnahme zum Erhalt der Standortattraktivität. Die weiteren steuerpolitischen Massnahmen (zinsbereinigte Gewinnsteuer, Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Aufwertung der stillen Reserven, Verbesserungen beim Beteiligungsabzug, Umbau der Verrechnungssteuer, Erleichterungen bei der Kapitalsteuer, Tonnage-Tax, pauschale Steueranrechnung) sind hingegen für die grosse Mehrheit der Kantone nicht prioritär.
Die Kantone befürworten grundsätzlich, dass der Bund den Kantonen mit vertikalen Ausgleichsmassnahmen finanzpolitischen Handlungsspielraum für die Senkung des Ge-
winnsteuertarifs verschafft. Hinsichtlich der konkreten Form des Ausgleichs zeigt die Konsultation auf, dass eine Anpassung der Einnahmenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen bevorzugt wird.
Die Projektorganisation will am bewährten System des nationalen Finanzausgleichs festhalten. Im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung werden allerdings Anpassungen am System erforderlich sein, um die neuen steuerpolitischen Realitäten abzubilden. Dies wird von allen Kantonen anerkannt. Eine Mehrheit der Kantone verlangt aber die Prüfung von anderen Modellen als die im Bericht vorgeschlagene Gewichtung gemäss der relativen steuerlichen Ausschöpfung.
Die finanziellen Auswirkungen der USR III auf Bund und Kantone sind derzeit noch nicht quantifizierbar. Es ist davon auszugehen, dass die Reform zu erheblichen Belastungen der Staatshaushalte führt. Auf Bundesebene soll die Frage der Gegenfinanzierung mit der Vernehmlassungsvorlage angegangen werden und einen integralen Bestandteil der Reform bilden. Mit den im Schlussbericht postulierten Grundsätzen zur Gegenfinanzierung sind alle Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, einverstanden. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt; hingegen wird die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer von einer Mehrheit als prüfenswert beurteilt.