Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/19: Vorkonsultation zur Unternehmenssteuerreform (USR III): Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit · 13 Seiten
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1. Ausgangslage
1.1 Projektauftrag
Im Dezember 2008 hat der Bundesrat das EFD beauftragt, eine Vorlage für die USR III zu erarbeiten. Angesichts der verschärften internationalen Kritik, insbesondere der EU und der OECD, hat der Bundesrat am 4. Juli 2012 das Mandat für den Dialog mit der EU über die Unternehmensbesteuerung verabschiedet. Daneben hat der Bundesrat das EFD beauftragt (BRB vom 1. Juni 2012), in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise seine Arbeiten im Bereich des Unternehmenssteuerrechts fortzuführen. Dabei sei den folgenden Vorgaben Rechnung zu tragen:
• Die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz soll gewahrt und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig soll sich der interkantonale Wettbewerb weiterhin in einem transparenten Rahmen abspielen, d.h. über die Steuersätze und/oder über gesetzlich geregelte Sonderregelungen.
• Die internationale Akzeptanz bzw. die Rechts- und Planungssicherheit sollen erhöht werden.
• Sicherstellung ausreichender Einnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten.
• Die Auswirkungen auf den nationalen Finanzausgleich sind zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen.
In der Folge hat das EFD gemeinsam mit der Konferenz der Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine paritätische Projektorganisation eingesetzt. Ihr Auftrag ist es,
Vorschläge zur Anpassung des Unternehmenssteuersystems unter Beachtung oben genannter Ziele auszuarbeiten.
Am 17. Mai 2013 hat das Steuerungsorgan, als oberstes Organ der gemeinsamen Projektorganisation des EFD und der FDK, den Zwischenbericht zu den Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III) publiziert. Darin wurde die steuer- und finanzpolitische Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform entwickelt. Um die steuer- und finanzpolitischen Massnahmen weiter zu konkretisieren, wurden die Kantone und die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, Schweiz. Arbeitgeberverband, SBVg, SGB, Travail.Suisse) konsultiert. Die Konsultation dauerte vom 18. Juni bis 31. August 2013. Insgesamt gingen 34 Stellungnahmen ein. Die Ergebnisse wurden ausgewertet und am 30. Oktober 2013 auf dem Internet veröffentlicht.
Im Anschluss daran vertiefte die Projektorganisation ihre Arbeiten und veröffentlichte am 19. Dezember 2013 einen weiteren Bericht. Darauf gestützt hat der Bundesrat das EFD beauftragt, eine weitere Konsultation in den Kantonen durchzuführen und dem Bundesrat bis im Mai 2014 Antrag über das weitere Vorgehen zu stellen, insbesondere über die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis im September 2014.
Im Konsultationsverfahren wurden den Kantonen rund 10 Fragen zu den im Schlussbericht beschriebenen steuerpolitischen und finanzpolitischen Massnahmen gestellt.
1.2 Die gegenwärtige internationale Entwicklung
An seiner Sitzung vom 16. bis 18. Dezember 2013 hat das Forum über schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices - FHTP) der OECD vier Schweizer Steuerregimes (kantonale Steuerstatus für Domizil-, gemischte und Holdinggesellschaften, Kreisschreiben zu Prinzipalgesellschaften) als potentiell schädlich eingestuft. Diese Einschätzung muss allerdings noch vom OECD - Committee on Fiscal Affairs bestätigt werden. Die internationale Entwicklung, namentlich auf Stufe OECD und G20, prägt die Ausgangslage für die USR III. Die OECD strebt die Entwicklung neuer bzw. geänderter internationaler Standards