Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/19: Vorkonsultation zur Unternehmenssteuerreform (USR III): Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit · 13 Seiten
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für die Unternehmensbesteuerung an. Der Spielraum für die nationale Ausgestaltung der Steuerordnung wird damit eingeschränkt werden. Die konkreten Ergebnisse aus den Arbeiten der OECD im Bereich der Unternehmensbesteuerung (z.B. Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) sind derzeit noch ausstehend. Es ist daher zum heutigen Zeitpunkt schwierig, die zukünftige Entwicklung zu antizipieren. Trotz dieser Unsicherheiten in der internationalen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Schweiz gewisse steuerliche Regelungen ändern bzw. abschaffen muss. Ohne solche Anpassungen dürfte die Schweiz vermehrt Gegenmassnahmen ausgesetzt sein, was sich negativ auf den Unternehmensstandort Schweiz auswirkt.
2. Der Schlussbericht
2.1 Steuerpolitische Massnahmen
Mit der beabsichtigten Abschaffung der kantonalen Steuerstatus geht ein Verlust an Wettbewerbsfähigkeit einher, der durch andere Massnahmen mit höherer internationaler Akzeptanz kompensiert werden soll. Zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit schlug die gemeinsame Projektorganisation von Bund und Kantonen im Schlussbericht daher eine steuerpolitische Stossrichtung vor, die aus folgenden Elementen besteht:
• Einführung neuer Regelungen für mobile Erträge mit höherer internationaler Akzeptanz,
• kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen
• und weitere Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität.
Als Ersatzmassnahme für mobile Erträge ist vorgesehen, eine Lizenzbox auf der Ebene des Steuerharmonisierungsgesetzes einzuführen. Mittels einer Lizenzbox werden Erträge aus Immaterialgüterrechten von den übrigen Erträgen eines Unternehmens getrennt und reduziert besteuert, sie kommen mithin in eine spezielle "Box". Solche Lizenzboxen in unterschiedlicher Ausprägung befinden sich bereits in mehreren Mitgliedstaaten der OECD in Anwendung. Zudem wird als weitere Ersatzmassnahme für mobile Erträge vorgeschlagen, das Modell einer zinsbereinigten Gewinnsteuer mit Beschränkung des Schutzzinsabzuges auf überdurchschnittlich hohes Eigenkapital zu prüfen. Zwecks Stärkung der Standortattraktivität soll im Weiteren ein Abbau von Steuerlasten geprüft werden. Dabei stehen insbesondere die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer zur Diskussion.
2.2 Ressourcenausgleich
Der mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs eingeführte Ressourcenausgleich bezweckt, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen zu verringern und den Kantonen minimale finanzielle Ressourcen zu gewährleisten. Der geltende Ressourcenausgleich trägt der Tatsache Rechnung, dass die Gewinne der kantonalen Statusgesellschaften steuerlich weniger belastet werden können als normale Gewinne. Im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung werden Anpassungen am System des Ressourcenausgleichs erforderlich sein, um die neuen steuerpolitischen Realitäten abzubilden. Die Projektorganisation empfiehlt, dass im Ressourcenpotential neu sämtliche Unternehmensgewinne gemäss ihrer steuerlichen Abschöpfbarkeit (Ausschöpfung der Gewinne der juristischen Personen ist aufgrund ihrer höheren Mobilität im Vergleich zur Ausschöpfung der Einkommen der natürlichen Personen tiefer) gewichtet werden sollen. Die Auswirkungen auf den Ressourcenausgleich können mit der Einführung einer Lizenzbox nur grob abgeschätzt werden. Eine Konsultation der Kantone zu diesem Punkt soll unter anderem auch darüber Aufschluss geben, ob diese die Einschätzung der Projektorganisation teilen.