Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/19: Vorkonsultation zur Unternehmenssteuerreform (USR III): Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit · 13 Seiten

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2.3 Ausgleichsmassnahmen

Im Durchschnitt der Jahre 2008-2010 betrugen die Gewinnsteuereinnahmen der Kantone und ihrer Gemeinden von Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus knapp 2 Milliarden Franken (20% der gesamten Einnahmen aus der Gewinnbesteuerung). Damit die finanziellen Lasten der Reform ausgewogen verteilt sind, erklärt sich der Bund bereit, den Kantonen mit vertikalen Ausgleichsmassnahmen finanzpolitischen Spielraum zu verschaffen. Der Umfang der Beteiligung hängt von der Ausgestaltung der steuerpolitischen Massnahmen ab. Daneben haben aber die Kantone einen massgeblichen eigenen Beitrag zu leisten. In Frage kommen insbesondere direkte Ausgleichsmassnahmen in Form erhöhter Anteile der Kantone an Bundeseinnahmen oder indirekte Ausgleichsmassnahmen durch steuerliche Entlastungen für Unternehmen auf Bundesebene.

2.4 Gegenfinanzierung auf Bundesebene

Bund und Kantone werden die Mehrbelastungen infolge der USR III kompensieren müssen, damit sie kein Ungleichgewicht in den Finanzhaushalten bewirken. Auf Bundesebene sollen bei der Gegenfinanzierung die folgenden Grundsätze gelten:

• Die Frage der Gegenfinanzierung muss integraler Bestandteil der USR III sein.

• Falls die USR III zu grossen Mehrbelastungen im Bundeshaushalt führt, muss die Gegenfinanzierung auch substantielle einnahmeseitige Elemente aufweisen.

• Ausgabenseitige Kompensationen sollen nicht mit grundlegenden Strukturreformen vermischt werden oder durch Lastenabwälzungen auf die Kantone erfolgen.

Offen ist, ob die Kantone mit diesen Grundsätzen der Gegenfinanzierung einverstanden sind und wie sie einnahmeseitige Kompensationsmassnahmen (Beteiligungsgewinnsteuer, Erhöhung der indirekten Besteuerung (MWST), Verbreiterung der Bemessungsgrundlage (u.a. Abschaffung Steuervergünstigungen)) beurteilen.

3. Eingegangene Stellungnahmen

3.1 Kantone (27)

ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, GR, SG, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnnen und Finanzdirektoren (FDK) sowie Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).

3.2 Weitere nicht angeschriebene Teilnehmende (4)

Schweizerischer Städteverband (SSV), Economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes (FER) und Ville de Genève.

4. Ergebnisse der Konsultation

4.1 Steuerpolitische Massnahmen

(1) Abschaffung der kantonalen Steuerstatus

• Alle Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, sowie KdK, FDK und economiesuisse sind grundsätzlich damit einverstanden, dass die Schweiz die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften abschafft.