Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/19: Vorkonsultation zur Unternehmenssteuerreform (USR III): Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit · 13 Seiten

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den und der unterschiedlichen Ausschöpfbarkeit von Gewinnen innerhalb und ausserhalb der Lizenzbox mit zwei unterschiedlichen relativen Ausschöpfungsfaktoren (RSA-Faktoren) Rechnung getragen wird. VD und GE teilen diese Auffassung, schlagen aber ergänzend vor, dass diejenigen mobilen Gewinne, die künftig von der Lizenzbox nicht abgedeckt werden, ebenfalls mit dem tieferen RSA-Faktor gewichtet werden.

• 4 Kantone (SG, GR, AG und TG) sprechen sich dafür aus, dass lediglich die künftig privilegiert besteuerten Gewinne tiefer gewichtet werden. Die Anwendung eines RSA-Faktors auf ordentliche Gewinne wird somit abgelehnt. GR und TG plädieren in diesem Zusammenhang für die Weiterführung eines Beta-Faktors für privilegiert besteuerte Gewinne, AG befürwortet die Prüfung eines solchen Faktors. Auch für UR, GL und AI erscheint eine Weiterführung des Systems mit Beta-Faktoren als sachgerecht.

• 3 Kantone (OW, NW, FR) sowie die FDK und KdK befürworten eine differenzierte Gewichtung der Gewinne juristischer Personen aufgrund der unterschiedlichen Ausschöpfbarkeit. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen RSA-Faktoren wird die Beibehaltung bzw. Neukonzeption der Betafaktoren sowie die Prüfung fixer RSA-Faktoren angeregt. Die KdK verlangt zudem, die Vor- und Nachteile einer Beibehaltung eines Beta-Faktors gegenüber dem vorgeschlagenen RSA-Faktor in einem Bericht darzulegen.

• VS und JU äussern sich kritisch zum Ansatz der RSA-Faktoren und regen die Untersuchung und anschliessende Gegenüberstellung des Systems mit Beta-Faktoren mit den vorgeschlagenen RSA-Faktoren an.

(10) Gegenfinanzierung

Alle Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, sowie die FDK und KdK sind mit den postulierten Grundsätzen zur Gegenfinanzierung einverstanden. Economiesuisse spricht sich für den frühzeitigen Aufbau eines finanzpolitischen Spielraums aus; die vorgeschlagenen einnahmenseitigen Kompensationsmassnahmen auf Bundesebene werden von der Wirtschaft abgelehnt. Die FER befürwortet prioritär ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen.

Zu den im Bericht aufgezeigten möglichen einnahmenseitigen Kompensationsmassnahmen äussern sich Kantone und Verbände wie folgt:

• Die Beteiligungsgewinnsteuer wird von 14 Kantonen (BE, UR, SZ, GL, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, TG, JU) inkl. der FDK und KdK sowie dem SSV als prüfenswert beurteilt. 4 Kantone (NW, ZG, SH, AG) und die economiesuisse stehen der Einführung einer Beteiligungsgewinnbesteuerung ablehnend gegenüber. Die FER erachtet die Massnahme als Mittel letzter Wahl. (Die restlichen Kantone nehmen dazu nicht explizit Stellung).

• 16 Kantone (UR, SZ, NW, GL, ZG, BL, AR, AI, SG, GR, AG, TG, VD, VS, GE, JU) sowie economiesuisse, der SSV, FER und die Stadt Genf lehnen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. 4 Kantone (FR, SO, BS, SH) sowie die FDK und KdK stehen dieser Massnahme «eher ablehnend» gegenüber. OW hingegen erachtet Anpassungen bei der Mehrwertsteuer als prüfenswert. (Die restlichen Kantone/Verbände nehmen dazu nicht explizit Stellung).