Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/19: Vorkonsultation zur Unternehmenssteuerreform (USR III): Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit · 13 Seiten
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• Der SSV anerkennt die Notwendigkeit, dass die bestehenden privilegiert besteuerten
kantonalen Steuerregime unter dem internationalen Druck angepasst werden müssen.
• 4 Kantone (SZ, AG, TG, SO) möchten jedoch zuvor eine ergänzende Überprüfung,
ob allenfalls nur die steuerliche Privilegierung von ausländischen Erträgen (Ring-Fencing) abzuschaffen wäre oder sehen in der Beibehaltung von reinen Holdinggesellschaften, deren Tätigkeit sich auf das Halten von Beteiligungen beschränkt, kein Problem mit der internationalen Akzeptanz.
(2) Kantonale Praxis bei Statuswechsel
• Eine Mehrheit der Kantone (ZH, BE, SZ, NW, GL, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR,
AG, TG, GE, JU) lässt eine steuerneutrale Offenlegung der stillen Reserven und damit eine Aufwertung in der Steuerbilanz für die kantonalen und Gemeindesteuern zu, wenn eine Gesellschaft mit kantonalen Steuerstatus neu der ordentlichen Besteuerung unterliegt.
• 6 Kantone (UR, OW, ZG, SH, TI, NE) sind von der Problematik bisher kaum betroffen
oder machen keine Angaben über ihre Praxis respektive kennen unterschiedliche Lösungen (z.B. Beantragung eines Steueraufschubs).
• 2 Kantone (VD, VS) kennen keine steuerneutrale Aufwertung
(3) Einführung einer Lizenzbox
• Eine grosse Mehrheit der Kantone (ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS,
BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU), die KdK, die FDK, der SSV und economiesuisse sprechen sich für die Einführung einer Lizenzbox oder zumindest für die Prüfung der Einführung derselben aus. Nur ein Kanton (AI) spricht sich gegen die Einführung einer Lizenzbox aus.
• Die Hälfte der Kantone (ZH, BE, UR, OW, GL, SO, BS, AI, SG, GR, AG, TG, NE)
und der SSV ist in Bezug auf die Qualifikation der Einkünfte aus Immaterialgütern für eine enge Ausgestaltung der Lizenzbox (Lizenzeinnahmen und alle übrigen Einkünfte aus selber entwickelten und erworbenen Patenten oder patentierbaren Erfindungen).
• 5 Kantone (SZ, BL, SH, TI, JU) und 1 Verband (economiesuisse) sind in Bezug auf
die qualifizierenden Immaterialgüter für eine breite Ausgestaltung der Lizenzbox (sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf oder aus der wirtschaftlichen Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum resp. sämtliche Einnahmen, die auf Rechten an geistigem Eigentum nach Art. 12 OECD-MA1 beruhen).
• 7 Kantone (NW, ZG, FR, AR, VD, VS, GE), die KdK und FDK geben zu dieser Frage
keine eindeutige Antwort oder wollen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen.
• Die grosse Mehrheit der Kantone (ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS,
BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, VS, NE, GE, JU), KdK, FDK und economiesuisse sind für eine zwingende Regelung im Steuerharmonisierungsgesetz. 2 Kantone (AI, TI) befürworten eine fakultative Regelung.
• 10 Kantone (OW, SO, SG, GR, AG, TG , TI, VD, VS, NE), KdK, FDK und econo-
miesuisse sowie die Stadt Genf wollen oder verlangen die Prüfung einer Lizenzbox auch für die direkte Bundessteuer.
1 Experten der OECD erarbeiten in unregelmäßigen Abständen Musterabkommen (OECD-MA). Die letzte Überarbeitung erfolgte im Juli 2010. Diese OECD-MA dienen als Vorlage zur Erarbeitung von Doppelbesteuerungsabkommen, von denen die DBA-Verhandlungspartner - abhängig von der gemeinsamen Interessenslage - abweichen können.