Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/27: Änderung der Energieverordnung (EnV): Kostendeckende Einspeisevergütung, Wartelistenmanagement, Stromkennzeichnung und Förderung · 10 Seiten

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1. Ausgangslage

Im Rahmen der vorliegenden Revision der Energieverordnung (EnV) werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Diese beziehen sich auf folgende Aspekte: Vergütungssätze bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und bei der Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen, Wartelistenmanagement bei der KEV, allgemeine vollzugstechnische Fragen zur KEV sowie Stromkennzeichnung und Förderung. Die vorgesehenen Anpassungen ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der periodischen Überprüfung der Vergütungssätze sowie aufgrund dreier parlamentarischer Vorstösse.

2. Grundzüge der Vorlage

2.1 Photovoltaik: Vergütungssätze der KEV und Ansätze der Einmalvergütung

Das UVEK prüft periodisch die Berechnung der Gestehungskosten sowie der Vergütungssätze und passt diese nötigenfalls den neuen Verhältnissen an (Art. 3e Abs. 1 EnV). Es berücksichtigt dabei verschiedene Aspekte, wie z.B. die Entwicklung der Technologien, ihre langfristige Wirtschaftlichkeit, die Preise der Primärenergiequellen, der Wasserzinsen und des Kapitalmarkts.

Die Überprüfung der KEV-Vergütungssätze und der Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen unter Einbezug der oben genannten Parameter führt – wie bereits im Vorjahr angekündigt – zu einer weiteren Absenkung der Vergütungssätze bei der Photovoltaik (vgl. Ziff. 2.1.1).

Für Anlagen, die nach dieser Anpassung in Betrieb genommen werden, gelten gemäss Art. 3e Abs. 3 EnV die neu berechneten Vergütungssätze.

2.1.1 Vergütungssätze der KEV

Die KEV-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen werden aufgrund der nachstehenden Feststellungen abgesenkt. Die Grundlagen dazu basieren auf umfangreichen Marktanalysen (Offerten, Rechnungen) und zahlreichen Interviews mit Importeuren, Installateuren, Beratern und Kunden.

Der Preis von Photovoltaik-Modulen liegt gegenwärtig zwischen ca. 30 Prozent (kleine Anlagen) und 50 Prozent (grosse Anlagen) der Gesamtkosten für eine Photovoltaik-Anlage. Die Preise der deutschen und japanischen Module sind 2013 um etwa 10 Prozent gesunken. Die Preise der chinesischen Module sind stabil bis leicht höher.

Die übrigen Kosten für eine Anlage umfassen die Montage, die Wechselrichter, die Befestigungssysteme, die Planung, die Sicherung der Baustelle sowie die Verwaltungskosten. Sie machen etwa die Hälfte der Kosten von grossen Anlagen aus. Einzelne Kostenelemente wie die Sicherungsmassnahmen auf der Baustelle sind teurer geworden. Andere Elemente befinden sich weiter im Abwärtstrend, so z.B. die Arbeitskosten, die aufgrund effizienterer Montagesysteme und besserer Arbeitsorganisation (Lerneffekte) gesunken sind.

Zusammenfassend kann für 2014 im Vergleich zu 2013 eine leichte Preissenkung festgestellt werden. Für die Definition der Referenzanlagen sind die nach wie vor grossen Preisunterschiede bedeutsam: Die günstigsten Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW kosten um die 1‘500 CHF/kWp, die teuersten liegen jedoch bei 2‘200 CHF/kWp. Die Durchschnittskosten dieser Anlagen liegen 2014 bei 1‘900 CHF/kWp.

Dieser Umstand lässt sich nicht alleine mit der Grösse der Anlage erklären, sondern auch mit ihrer individuellen Komplexität. Dabei sind die folgenden Kostenfaktoren entscheidend:

 Kostendifferenz zwischen europäischen (bzw. japanischen) und chinesischen Modulen

 Notwendigkeit einer Netzverstärkung

 Areal- und Gebäudezugängigkeit und notwendige Sicherheitsmassnahmen