Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/27: Änderung der Energieverordnung (EnV): Kostendeckende Einspeisevergütung, Wartelistenmanagement, Stromkennzeichnung und Förderung · 10 Seiten
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Rennovation oder neue Bedachung
Notwendigkeit eines Einbaus eines AC-Transformators
Integrierte oder angebaute Anlage
Mit anderen Worten: Eine angebaute Anlage von mehr als 100 kW auf einer neuen Bedachung, für deren Bau ein Gerüst bereits besteht, die ohne Netzverstärkung und ohne neuen Transformator auskommt und mit chinesischen Modulen erstellt wird, kostet um die 1‘500 CHF/kWp. Dieser Fall ist aber theoretisch und existiert in der Praxis kaum. Die Durchschnittskosten der grossen Anlagen liegen 2014 bei 1‘900 CHF/kWp.
Bei den Solar-Lieferanten und -Installateuren scheint die ausländische Konkurrenz keinen grossen Einfluss auf den schweizerischen Markt zu haben, denn die Preise in den Grenzregionen sind dieselben wie im Landesinnern. Die ausländischen Unternehmen erhalten auch nur wenige Verträge und sie können üblicherweise in der Schweiz keine tieferen Preise anbieten als Schweizer Firmen. Dies bescheinigt der schweizerischen Solarindustrie eine gute Wettbewerbsfähigkeit.
Basierend auf den obigen Erkenntnissen werden die Referenzanlagen und deren Investitionskosten wie folgt festgelegt:
1) Mit den neuen KEV-Vorgaben will der Bundesrat die Kostensenkung im Solarenergiemarkt
beschleunigen. Er unterstützt deshalb die preisgünstigsten Anlagen von genügend hoher Qualität.
2) Ab 2015 gilt als Referenzanlage eine auf einem Dach guten Zustands angebaute Photovoltaik-
Anlage mit asiatischen Modulen, wobei die Anlage keine besondere technische Komplexität aufweist. Diese theoretische Referenzanlage wird auf 1500 Fr./kWp geschätzt. Dazu werden die Kostenfaktoren von 150 bis 350 Fr. /kWp addiert, die auf die oben aufgeführten technischen Komplexitäten zurückgeführt werden (gemäss Leistungskategorien).
3) Die voraussichtliche Preisentwicklung der Materialien (Module, Wechselrichter, Montage- und
Anschlusssysteme) lässt für 2015 wiederum leichte Preissenkungen erwarten. Diese sollen zumindest teilweise antizipiert werden. Es ist zudem nicht auszuschliessen, dass die Solarbranche ihre Produktivität noch erhöhen kann.
Für eine Anlage von 30 kWp Leistung wurde ein Referenzpreis (Investitionskosten) von 1‘850 CHF/kWp und für eine Anlage von 100 kWp Leistung jener von 1‘700 CHF/kWp festgelegt. Für Anlagen ab 1000 kWp gilt ein Referenzpreis von 1‘650 CHF/kWp. Daraus wurden die Vergütungssätze berechnet. Es wurden – im Gegensatz zur letztjährigen Anpassung der Vergütungssätze – keine weiteren Parameter (wie Unterhaltskosten, Kapitalverzinsung etc.) verändert.
Tabelle 1: Die Vergütungssätze für ausgewählte Beispiele von angebauten Anlagen: Anlagengrösse Vergütungssätze Vergütungssätze Referenzpreis (Beispiel) 2014 [Rp./kWh] 2015 [Rp./kWh] (Investitionskosten)
(Veränderung in 2015 [CHF/kWp]
Prozent)
30 kW 26.4 20.7 (-22%)1850
50 kW 24.6 19.7 (-20%) - 100 kW 23.3 19.0 (-18%)1700
200 kW 22.3 18.4 (-17%) - 500 kW 21.7 18.0 (-17%) - 1000 kW 21.5 17.9 (-17%)1650
3000 kW 19.9 17.9 (-10%)1650
Achtung: Diese Tabelle zeigt die Vergütungssätze für Anlagen mit einer exakten Leistung von 30, 50, 100, 200, 500, 1000 und 3000 kW. Im Anhang 1.2 Ziff. 3.1.2 der EnV sind die Vergütungssätze jedoch in Leistungsklassen gegliedert, aus denen der Vergütungssatz anteilsmässig berechnet wird. Deshalb weichen die dortigen Zahlen von der obigen Darstellung ab.