Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/27: Änderung der Energieverordnung (EnV): Kostendeckende Einspeisevergütung, Wartelistenmanagement, Stromkennzeichnung und Förderung · 10 Seiten

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Vergütungssätze für andere Anlagenkategorien:

Die Vergütungsätze für integrierte Anlagen sind 15 Prozent höher als jene der angebauten Anlagen. Die Vergütungsätze für freistehende Anlagen sind 10 Prozent tiefer als jene der angebauten Anlagen.

2.1.2 Ansätze der Einmalvergütungen

Die Ansätze der Einmalvergütungen werden ebenfalls gesenkt. Die Reduktion ist allerdings weniger hoch als jene bei den KEV-Vergütungssätzen. Dies erklärt sich dadurch, dass die Methoden zur Definition der Kosten einer Referenzanlage für die KEV resp. für die Einmalvergütungen nicht ganz identisch sind. Im Rahmen der KEV müssen 100 Prozent der Kosten durch die KEV finanziert werden. Die Einmalvergütung dagegen stellt eine Investitionshilfe dar, welche die Verluste der Projektträger verringert, ohne die Anlage kostendeckend zu machen.

Durch den Eigenverbrauch wird eine Photovoltaik-Anlage auch finanziell zu einem Teil des Energiesystems des Gebäudes. Sie ist nicht nur zur Einspeisung ins externe Stromnetz bestimmt, sondern ebenfalls zur Versorgung von internen Verbrauchern wie Wärmepumpen, Waschmaschinen usw. Der Einbau eines Photovoltaik-Systems geschieht üblicherweise bei der Erneuerung eines Daches, einem Wechsel des Heizungssystems oder der Vergrösserung eines Hauses. Es ist schwierig zu bestimmen, welcher Teil der Kosten der Anlage selbst und welcher Teil anderen Bestandteilen des Gebäudes (Wärmedämmung, Dichtigkeit, Gerüst etc.) zugeteilt werden muss.

Anlagen, die auf einem bereits geöffneten Dach oder im Zuge eines Neubaus erstellt werden können, sind deutlich günstiger als ein Anbau auf einem bestehenden Dach, das sich in schlechtem Zustand befindet und saniert werden muss. Da das grösste energetische Potenzial aber in der Dacherneuerung liegt, wird die Referenzanlage auf solche Anlagen ausgerichtet.

Dazu kommt, dass kleine Anlagen prozentual (im Verhältnis zur Leistung) deutlich höhere Kosten für die Planung, die Abwicklung der Formalitäten sowie die Absicherung der Baustelle aufweisen als grössere Anlagen. Die Kosten der Module erreichen hier allgemein weniger als 30 Prozent des Gesamtpreises. Die bei der KEV beschriebenen Kosteneinsparungen (leichte Preissenkung bei den Modulen, gesunkene Arbeitskosten aufgrund effizienterer Montagesysteme und besserer Arbeitsorganisation) vermögen die Preise der kleinen Anlagen nicht spürbar zu verringern.

Die Ansätze sind im Anhang 1.8 Ziff. 3.1 aufgeführt.

2.2 Wartelistenmanagement

2.2.1 Ausgangslage

Drei parlamentarische Vorstösse (vgl. Tabelle 2) verlangen ein flexibles Management der KEV-Warteliste. Die Interpellation Favre und die Motion der FDP-Fraktion verlangen ausdrücklich, dass baureife Projekte bevorzugt zu behandeln seien, bzw. bei Baureife direkt einen positiven Bescheid erhalten sollen.

Tabelle 2: Vorstösse zum Wartelistenmanagement

13.3965 Interpellation Favre Laurent Vergabe der KEV an Windenergieprojekte mit Baubewilligung

13.3254 Interpellation Girod Bastien Effizientere Verwendung der Mittel zur Förderung des erneuerbaren Stroms

12.3734 Motion FDP-Liberale Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen

Fraktion

Laut Aussage von Branchenverbänden und Investoren werden an sich baureife Anlagen nicht realisiert, wenn sie auf der KEV-Warteliste sind und sich ohne die definitive KEV-Zusage, d.h. ohne positiven Bescheid, nicht finanzieren können. Andererseits blockieren Anlagen, die zwar über einen positiven Bescheid verfügen, jedoch nicht baureif sind, das Kontingent.