Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/31: Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe · 24 Seiten

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K334-1510

Durch dieses mehrstufige Verfahren verstreiche wertvolle Zeit, in der Alkohol abgebaut werde. Dies könne Missbrauch fördern.

9.8 Kommunikation der neuen Masseinheiten

Mehrere Kantone und Organisationen (AR, GE, NE, TG, ZH CH Städte, ACVS, KKJPD, SVSP, KSSD) befürchten, dass die Angabe des gemessenen Wertes in mg/l und mithin die nummerische Halbierung der relevanten Grenzwerte zu Verunsicherungen und Missverständnissen in der Bevölkerung führen könnte. Sie fordern daher vom ASTRA entsprechende schweizweite Aufklärungs- und Informationskampagnen.

9.9 Einheitliche Wartezeiten

Von einzelnen Anhörungsteilnehmenden (TG, ZH, SVSP, KSSD, CH Städte) wird aus Praktikabilitätsgründen gefordert, dass für die Atemalkoholtest- und messgeräte eine einheitliche Wartezeit von 20 Minuten vorgeschrieben werde.

9.10 Unterschriftliche Anerkennung auch bei beweissicherer Atemalkoholprobe

Mehrere Organisationen (bfu, FussCH, PHS, ProV) wünschen aus Gründen der besseren Beweisverwertbarkeit, dass auch die Resultate von beweissicheren Atemalkoholproben unterschriftlich anerkannt werden sollten.