Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/31: Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe · 24 Seiten
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K334-1510
Durch dieses mehrstufige Verfahren verstreiche wertvolle Zeit, in der Alkohol abgebaut werde. Dies könne Missbrauch fördern.
9.8 Kommunikation der neuen Masseinheiten
Mehrere Kantone und Organisationen (AR, GE, NE, TG, ZH CH Städte, ACVS, KKJPD, SVSP, KSSD) befürchten, dass die Angabe des gemessenen Wertes in mg/l und mithin die nummerische Halbierung der relevanten Grenzwerte zu Verunsicherungen und Missverständnissen in der Bevölkerung führen könnte. Sie fordern daher vom ASTRA entsprechende schweizweite Aufklärungs- und Informationskampagnen.
9.9 Einheitliche Wartezeiten
Von einzelnen Anhörungsteilnehmenden (TG, ZH, SVSP, KSSD, CH Städte) wird aus Praktikabilitätsgründen gefordert, dass für die Atemalkoholtest- und messgeräte eine einheitliche Wartezeit von 20 Minuten vorgeschrieben werde.
9.10 Unterschriftliche Anerkennung auch bei beweissicherer Atemalkoholprobe
Mehrere Organisationen (bfu, FussCH, PHS, ProV) wünschen aus Gründen der besseren Beweisverwertbarkeit, dass auch die Resultate von beweissicheren Atemalkoholproben unterschriftlich anerkannt werden sollten.