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Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 72 Seiten

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Obligationenrecht

Art. 11 Abs. 2

Aufgehoben

Art. 32

Wird im Zusammenhang mit der Abspaltung das Kapital der übertragenden Gesellschaft herabgesetzt, so findet Artikel 653k des OR17 keine Anwendung.

Art. 33 Abs. 2

2Die Vorschriften des OR18 über die Sacheinlage (Art. 634 OR) und über den maximalen Umfang des Kapitalbands (Art. 653s Abs. 2 OR) finden bei der Spaltung keine Anwendung.

Art. 35 Abs. 2

Aufgehoben

Art. 58 Abs. 2

Aufgehoben

Art. 70 Abs. 2 dritter Satz

2… Eine einzige öffentliche Urkunde genügt auch dann, wenn Grundstücke, die Gegenstand einer Vermögensübertragung sind, in verschiedenen Kantonen liegen. ...

3. Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 200819

Art. 5 Abs. 1 Bst. g

1Das kantonale Recht bezeichnet das Gericht, das als einzige kantonale Instanz zuständig ist für

g. Streitigkeiten über die Einleitung und Durchführung einer Sonderuntersuchung (Art. 697c−697i OR20);

Art. 47 Abs. 2 Bst. f

2Kein Ausstandsgrund für sich allein ist insbesondere die Mitwirkung:

17 SR 220

18 SR 220

19 SR 272

20 SR 220