Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 212 Seiten

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In den Debatten wurde der Eindruck erweckt, dass sich Finanzinvestoren in die Kategorien gut/böse einteilen lassen und dass es Personen und Gruppierungen gibt, die zur Vornahme der Unterscheidung fähig sind.

Als Folge dieser Diskussionen griff der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sachverständigenrat)101 in seinem Jahresgutachten 2005/06 die Thematik auf. Er hielt fest, dass viele der genannten Argumente deutlich zu kurz greifen. Hedge-Fonds und Private Equity-Unternehmen tragen zur Effizienz der Finanzmärkte bei. Sie unterstützen den Preisbildungsprozess, erhöhen die Diversifikationsmöglichkeiten der Anlegerinnen und Anleger, sind in der Lage, höhere Risiken von anderen Marktteilnehmern zu übernehmen, und eröffnen für die Unternehmen neue Finanzierungsmöglichkeiten. Im Vordergrund der Diskussionen im 2005 hätten die Risiken für Unternehmen gestanden, über die kurzfristig orientierte Finanzinvestoren − Heuschrecken gleich − herfielen, sie abgrasten und dann weiterzögen. Der Sachverständigenrat hielt fest, dass diese einfache Argumentationslinie ökonomisch nicht begründet ist, da sie unterstellt, dass Investoren systematisch den Wert des Unternehmens zerstören, ihre Beteiligung dann aber gleichwohl mit Gewinn veräussern können.

Die stärksten Ängste rief die vermeintliche soziale Kälte der Finanzinvestoren hervor. Konkret werde befürchtet, dass diese zur Erhöhung des Gewinns systematisch Arbeitsplätze abbauen würden. Dazu hielt der Sachverständigenrat fest, dass ein Zielkonflikt zwischen hoher Rendite und hoher Beschäftigung allenfalls kurzfristig bestehen könne. Langfristig könnten aber nur dauerhaft ertragsstarke Unternehmen einen hohen Beschäftigungsstand halten oder diesen sogar ausbauen. So würden Übernahmen durch Finanzinvestoren insbesondere dann zu einer Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, wenn neue Geschäftsideen realisiert würden. Stehe hingegen in Unternehmen ohnehin ein Beschäftigungsabbau an, weil z. B. in der Vergangenheit notwendige Anpassungen versäumt worden seien oder zu wenig auf die Steigerung des Unternehmenswerts geachtet worden sei, so könnten die Arbeitsplatzverluste nur bedingt den Finanzinvestoren zur Last gelegt werden. Das Auftreten der Finanzinvestoren führe dazu, dass ohnehin notwendige Anpassungen durchgeführt werden. Genau genommen sei es allerdings im Einzelfall nur schwer möglich, die Frage nach den Beschäftigungswirkungen zu beantworten, da hierzu eigentlich ein Vergleich mit der Beschäftigungsentwicklung vorgenommen werden müsste, die das Unternehmen ohne die Tätigkeit der Finanzinvestoren aufgewiesen hätte. Empirische Untersuchungen über die Auswirkungen von Private Equity-Unternehmen, die für verschiedene Länder vorlägen, würden mehrheitlich zeigen, dass Private Equity-finanzierte Unternehmen verglichen mit ähnlichen, aber anderweitig finanzierten Unternehmen überdurchschnittlich wachsen, mehr Arbeitsplätze schaffen und einen höheren Anteil von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen aufweisen würden. Auch wenn solche Analysen angesichts geringer Fallzahlen und möglicher Selektionsverzerrungen mit Vorsicht zu interpretieren seien, würden sie in der Tendenz auch von Studien gestützt, die mit mikroökonometrischen Schätzverfahren das Selektionsproblem zu lösen suchen. So komme eine Untersuchung für Deutschland zum Ergebnis, dass sich durch eine Venture Capital-Beteiligung das durchschnittliche jährliche Beschäftigungswachstum der Unternehmen mehr als verdoppelte.

101 S. http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/index.html.