Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung
Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
Regeln auf die Amtsebene zu delegieren:
• Technische Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung sowie harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung
• Technische Regeln zum Sicherheitsdatenblatt
• Testmethoden
• Technische Unterlagen für neue Stoffe
Klärung der Akteure bei der Abgabe von Chemikalien
Die Totalrevision wird auch dazu genutzt, um die Verwendung verschiedener Begriffe zu klären und eine Lösung zu finden, die in allen drei Amtssprachen klar und transparent ist. Wo bisher in der französischen Version der Begriff "utilisateur" verwendet wurde, stand im Deutschen die "Abnehmerin", die "Bezügerin" oder die "Verwenderin" und im Italienischen "destinatario", "acquirente" oder "utilisatore".
Durch die Definition und konsequente Verwendung von drei Begriffen, die Personen bezeichnen, die Chemikalien beziehen, wird Klarheit geschaffen: „Händlerin“, „berufliche Verwenderin“, „private Verwenderin“. Durch diese terminologischen Änderungen sollten sich materiell keine Änderungen ergeben (s. Details unter Teil D, S. 4).
B) Auswirkungen
1. Wirtschaft
Die Änderungen in Zusammenhang mit der Einführung des GHS wurden bereits 2010 mitgeteilt und von den betroffenen Kreisen (chemische Industrie, Händler, Konsumentenschutz und kantonale Inspektoren) weitgehend akzeptiert. Die in dieser Revision vorgeschlagene Anpassung der Anforderungen an Zubereitungen erfolgt gleichzeitig und mit denselben Übergangsmassnahmen wie in der EU. Mit dem gleichzeitigen Systemwechsel vermeidet man mögliche technische Handelshemmnisse sowie Zusatzkosten, die durch einen längeren Betrieb des bisherigen Systems in der Schweiz anfallen würden.
2. Bund und Kantone
Nach einer stufenweisen Einführung innert fünf Jahren und nach Ablauf der zweijährigen Abverkaufsperiode (Frist 31.05.2017), während der beide Einstufungssysteme im Handel anzutreffen sind, dürfen Chemikalien mit Ausnahme von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln nur noch nach GHS in Verkehr gebracht werden. Dies reduziert die Komplexität und ermöglicht eine effiziente Marktkontrolle der in Verkehr gebrachten Chemikalien.
Aufgrund der Totalrevision müssen alle Dokumente (Verordnungen, Wegleitungen, Formulare und Vorlagen), die auf die Chemikalienverordnung verweisen, entsprechend revidiert werden.
C) Verhältnis zum internationalen Recht und Cassis-de-Dijon-Prinzip
An der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von 1992 in Rio de Janeiro wurde beschlossen, auf UN-Ebene ein weltweit einheitliches System zu entwickeln, welches harmonisierte Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen sowie harmonisierte Elemente zur Kommunikation der von ihnen ausgehenden Gefahren enthält (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, GHS). Die Staatengemeinschaft hat im Jahre 2002 am UN-Erdgipfel in Johannesburg empfohlen, GHS bis 2008 in nationales Recht zu integrieren. Durch die vollständige Umsetzung des GHS folgt die Schweiz dieser Empfehlung, das System einzuführen. Die EU hat das System 2008 eingeführt, mit Fristen bis 2015. Da dieser letzte Schritt zeitgleich und das System materiell im gleichen Umfang wie in der EU eingeführt wird, werden keine neuen Handelshemmnisse in Bezug auf die EU geschaffen.
Erläuterungen zur Totarlevision ChemV140901_d