Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten

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Der Begriff "breite Öffentlichkeit / grand public / il pubblico" wird durch "private Verwenderin / utilisateur privé / utilisatore privato" ersetzt.

Im deutschen werden die Begriffe "Abnehmerin" und "Bezügerin" durch den Ausdruck "berufliche Verwenderin oder Händlerin" ersetzt. Im Italienischen entsprechend "destinatario" und "acquirente" durch den Begriff "utilisatore professionale o commerciante". In der französischen Version wurde bereits bisher der Begriff "utilisateur" verwendet, der ergänzt wird zu "utilisateur professionel" oder durch "commerçant" ersetzt.

Der Ausdruck "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" wird durch "veröffentlicht" ersetzt, da die in der ChemV bezeichneten nicht vertraulichen Daten durch die Anmeldestelle im Internet auch im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ; SR 152.3) veröffentlicht werden.

Durch das Ersetzen der Begiffe und die Präzisierungen sollen keine materiellen Änderungen bewirkt werden.

Eine sprachunabhängige Liste der geänderten Ausdrücke findet sich in der Beilage 3 dieses Erläuterungsberichts. Diese werden im folgenden Text nicht zu den einzelnen Artikeln erwähnt.

Erläuterungen zur Totarlevision ChemV140901_d