Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1041Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH)
vom …
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf die Artikel 9, 10 Absatz 4 Buchstabe a, 14 Absatz 1 und 35 Absätze 4 und 5 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom ... 1 (LGV),
verordnet:
1. Kapitel: Gegenstand, Geltungsbereich und zulässige Tierarten
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung umschreibt die Lebensmittel tierischer Herkunft, namentlich
a. Fleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse;
b. Fischereierzeugnisse;
c. Speiseöle und Speisefette tierischer Herkunft und daraus hergestellte Erzeugnisse;
d. Milch, Kolostrum und daraus hergestellte Erzeugnisse sowie Milchproduktanaloge;
e. Eier und Honig und daraus hergestellte Erzeugnisse.
2 Sie legt die Anforderungen an die Lebensmittel nach Absatz 1 fest und regelt deren besondere Kennzeichnung.
3 Als Lebensmittel tierischer Herkunft gelten auch zum menschlichen Konsum bestimmte lebende Muscheln, lebende Stachelhäuter, lebende Manteltiere und lebende Meeresschnecken sowie sonstige Tiere, die lebend an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben und zu diesem Zweck entsprechend hergerichtet werden.
Art. 2 Zulässige Tierarten
Zur Lebensmittelgewinnung sind ausschliesslich folgende Tierarten zulässig:
SR ..........
1 SR ... 2015–......