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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Anhang 1 (Art. 6 Abs. 4 und 10 Abs. 7) Anforderungen für die Zusammensetzung von Hackfleisch
Fett Verhältnis zwischen (%) Bindegewebeeiweiss1 und Fleischeiweiss2 (%)
mageres Hackfleisch ≤ 7 ≤12
reines Rinderhackfleisch ≤ 20 ≤15
Hackfleisch mit Schweinefleischanteil ≤30 ≤18
Hackfleisch von anderen Tierarten ≤25 ≤15
1Als Bindegewebeeiweiss (Kollagen) gilt der mit dem Faktor 8 vervielfältigte Gehalt an
Hydroxyprolin.
2Als Fleischeiweiss gilt der mit dem Faktor 6.25 vervielfältigte Gehalt an Gesamt-
stickstoff.