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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 1 (Art. 6 Abs. 4 und 10 Abs. 7) Anforderungen für die Zusammensetzung von Hackfleisch

Fett Verhältnis zwischen (%) Bindegewebeeiweiss1 und Fleischeiweiss2 (%)

mageres Hackfleisch ≤ 7 ≤12

reines Rinderhackfleisch ≤ 20 ≤15

Hackfleisch mit Schweinefleischanteil ≤30 ≤18

Hackfleisch von anderen Tierarten ≤25 ≤15

1Als Bindegewebeeiweiss (Kollagen) gilt der mit dem Faktor 8 vervielfältigte Gehalt an

Hydroxyprolin.

2Als Fleischeiweiss gilt der mit dem Faktor 6.25 vervielfältigte Gehalt an Gesamt-

stickstoff.