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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Anhang 6 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a)
Listen der Lebensmittel, in denen eine Übertragung eines Zusatzstoffes nicht zulässig sind
1. Lebensmittel, in welchen übertragene Zusatzstoffe nicht zugelassen sind
– Unverarbeitete Lebensmittel, ausgenommen Fleischzubereitungen nach Artikel 4 Absatz
4 der Verordnung des EDI vom ...10 über Lebensmittel tierischer Herkunft
– Honig
– Nicht emulgierte Öle und Fette tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
– Butter
– Nicht aromatisierte pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch
und nicht aromatisierte, pasteurisierter Rahm mit vollem Fettgehalt (ausgenommen fettreduzierter Rahm)
– Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, nicht wärmebehandelt nach der Fermen-
tation
– Nicht aromatisierte Buttermilch (ausgenommen sterilisierte Buttermilch)
– Natürliches Mineralwasser und Quellwasser, sowie jegliches in Flaschen abgefüllte oder
anderweitig abgepackte Wasser
– Kaffee (ausgenommen aromatisierter Instantkaffee) und Kaffee-Extrakte
– Nicht aromatisierter Blatt-Tee
– Zuckerarten
– Trockene Teigwaren (ausgenommen glutenfreie Teigwaren und/oder Teigwaren, die für
eine eiweissarme Ernährung bestimmt sind).
In trockenen Teigwaren dürfen die in Salz zugelassenen Zusatzstoffe übertragen werden.
2. Lebensmittel, in welchen übertragene Farbstoffe nicht zugelassen sind
– Unverarbeitete Lebensmittel
– Jegliches in Flaschen abgefüllte oder anderweitig abgepackte Wasser
– Vollmilch sowie teilentrahmte und entrahmte Milch, pasteurisiert oder sterilisiert (ein-
schliesslich Sterilisation durch Ultrahocherhitzung) (nicht aromatisiert)
– Schokoladenmilch
– Fermentierte Milch (nicht aromatisiert)
– Haltbar gemachte Milchsorten (nicht aromatisiert)
– Buttermilch (nicht aromatisiert)
– Sahne und Sahnepulver (nicht aromatisiert)
– Öle und Fette tierischen und pflanzlichen Ursprungs
– Gereifter und ungereifter Käse (nicht aromatisiert)
– Butter aus Schaf- und Ziegenmilch
– Eier und Eiprodukte
– Mehl und andere Müllerei- und Stärkeprodukte
– Brot und ähnliche Produkte
– Teigwaren und Gnocchi
– Zucker, einschliesslich sämtlicher Mono- und Disaccharide
– Tomatenmark und Tomatenkonserven
– Sossen auf Tomatenbasis
10 SR ...