Vorlagen 2

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1367Fedlex · Vorlage

Anhang 6 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a)

Listen der Lebensmittel, in denen eine Übertragung eines Zusatzstoffes nicht zulässig sind

1. Lebensmittel, in welchen übertragene Zusatzstoffe nicht zugelassen sind

– Unverarbeitete Lebensmittel, ausgenommen Fleischzubereitungen nach Artikel 4 Absatz

4 der Verordnung des EDI vom ...10 über Lebensmittel tierischer Herkunft

– Honig

– Nicht emulgierte Öle und Fette tierischen oder pflanzlichen Ursprungs

– Butter

– Nicht aromatisierte pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch

und nicht aromatisierte, pasteurisierter Rahm mit vollem Fettgehalt (ausgenommen fettreduzierter Rahm)

– Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, nicht wärmebehandelt nach der Fermen-

tation

– Nicht aromatisierte Buttermilch (ausgenommen sterilisierte Buttermilch)

– Natürliches Mineralwasser und Quellwasser, sowie jegliches in Flaschen abgefüllte oder

anderweitig abgepackte Wasser

– Kaffee (ausgenommen aromatisierter Instantkaffee) und Kaffee-Extrakte

– Nicht aromatisierter Blatt-Tee

– Zuckerarten

– Trockene Teigwaren (ausgenommen glutenfreie Teigwaren und/oder Teigwaren, die für

eine eiweissarme Ernährung bestimmt sind).

In trockenen Teigwaren dürfen die in Salz zugelassenen Zusatzstoffe übertragen werden.

2. Lebensmittel, in welchen übertragene Farbstoffe nicht zugelassen sind

– Unverarbeitete Lebensmittel

– Jegliches in Flaschen abgefüllte oder anderweitig abgepackte Wasser

– Vollmilch sowie teilentrahmte und entrahmte Milch, pasteurisiert oder sterilisiert (ein-

schliesslich Sterilisation durch Ultrahocherhitzung) (nicht aromatisiert)

– Schokoladenmilch

– Fermentierte Milch (nicht aromatisiert)

– Haltbar gemachte Milchsorten (nicht aromatisiert)

– Buttermilch (nicht aromatisiert)

– Sahne und Sahnepulver (nicht aromatisiert)

– Öle und Fette tierischen und pflanzlichen Ursprungs

– Gereifter und ungereifter Käse (nicht aromatisiert)

– Butter aus Schaf- und Ziegenmilch

– Eier und Eiprodukte

– Mehl und andere Müllerei- und Stärkeprodukte

– Brot und ähnliche Produkte

– Teigwaren und Gnocchi

– Zucker, einschliesslich sämtlicher Mono- und Disaccharide

– Tomatenmark und Tomatenkonserven

– Sossen auf Tomatenbasis

10 SR ...