Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1372Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln
(Aromenverordnung)
vom …
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 23 und 35 Absätze 4 und 5 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom ...1 (LGV),
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung gilt für:
a. Aromen und Raucharomen, die in oder auf Lebensmitteln verwendet werden oder dafür bestimmt sind;
b. Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die in und auf Lebensmitteln verwendet werden oder dafür bestimmt sind;
c. Lebensmittel, die Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften enthalten;
d. Ausgangsstoffe für Aromen und für Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften.
2 Sie gilt nicht für:
a. Stoffe mit ausschliesslich süssem, saurem oder salzigem Geschmack;
b. rohe Lebensmittel;
c. Kräuter, Gewürze, Teemischungen und ähnliche Erzeugnisse, soweit sie nicht als Zutaten verwendet werden.
Art. 2 Begriffe
1 Ergänzend zu den Begriffen nach Artikel 2 LGV bedeuten in dieser Verordnung:
a. Aroma: Erzeugnis:
1 SR ... 2015–......