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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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6. Wasserspielzeug

6.1 Ein Wasserspielzeug ist ein Spielzeug, das zur Benutzung im flachen Wasser

bestimmt und dazu geeignet ist, ein Kind auf dem Wasser zu tragen oder über Wasser zu halten.

6.2 Wasserspielzeug muss mit folgendem Warnhinweis versehen sein:

«Achtung. Nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.»

9.1 Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schnüren, Bändern, elastischen

Bändern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden, muss mit folgendem Hinweis versehen sein:

«Achtung. Um mögliche Verletzungen durch Verheddern zu verhindern, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn das Kind beginnt zu versuchen, auf allen Vieren zu krabbeln.»

10. Verpackung für Duftstoffe in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosme-

tikkoffern und Spielen für den Geschmacksinn

10.1 Ein Brettspiel für den Geruchssinn ist ein Spielzeug, dessen Zweck darin

besteht, einem Kind dabei zu helfen, die Erkennung verschiedener Gerüche oder Düfte zu erlernen.

10.2 Ein Kosmetikkoffer ist ein Spielzeug, dessen Zweck darin besteht, Kindern

dabei zu helfen, Produkte wie Parfüme, Seifen, Cremes, Shampoos, Badeschaum, Lippenglanzstifte, Lippenstifte, Make-up, Zahnpasta und Haarpflegemittel herzustellen.

10.3 Ein Spiel für Geschmacksinn ist ein Spielzeug, dessen Zweck darin besteht,

dass Kinder unter Verwendung von Lebensmittelzutaten wie Süssstoffe, Flüssigkeiten, Pulver und Aromen Süssigkeiten oder andere Gerichte herstellen können.

10.4 Die Verpackung von Duftstoffen in Brettspielen für den Geruchsinn, in

Kosmetikkoffern und Spielen für den Geschmacksinn, welche die in Anhang 2 Ziffer 3.9 Buchstabe a Nummern 41–55 und Buchstabe b aufgeführten Duftstoffe enthalten, muss mit folgendem Warnhinweis versehen sein:

«Achtung. Enthält Duftstoffe, die Allergien auslösen können».