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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)
vom
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
gestützt auf die Artikel 45 Absatz 5, 52 und 54–59 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom ... (LGV)1
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung gilt für kosmetische Mittel im Sinne von Artikel 51 Absatz 1 LGV.
2 Sie regelt:
a. die Anforderungen an die Dokumentation der kosmetischen Mittel;
b. die in kosmetischen Mitteln verbotenen und die beschränkt zulässigen Stoffe;
c. die in kosmetischen Mitteln zulässigen Farbstoffe, UV-Filter und Konservierungsstoffe;
d. die Kennzeichnung der kosmetischen Mittel, die Werbung sowie das Täuschungsverbot;
e. die Herstellungs- und Hygienevorschriften;
f. die spezifischen Pflichten der Herstellerin, der Importeurin und der Händlerin.
3 Der Abschnitt «Informationsdatei und Sicherheitsbewertung» dieser Verordnung gilt nicht für handwerklich hergestellte und lokal vertriebene kosmetische Mittel in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten oder Ähnlichem.
Art. 2 Begriffe
1 In dieser Verordnung bedeuten:
SR ...