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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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wird; nicht darunter fallen Verunreinigungen von verwendeten Rohstoffen und technische Hilfsstoffe, die im Gemisch verwendet werden, im Fertigerzeugnis jedoch nicht mehr vorhanden sind;

m. auszuspülendes/abzuspülendes Mittel: ein kosmetisches Mittel, das nach der Anwendung von der Haut, aus dem Haar oder von den Schleimhäuten entfernt werden muss;

n. Mittel, das auf der Haut/in den Haaren verbleibt: ein kosmetisches Mittel, das dazu bestimmt ist, über längere Zeit mit der Haut, dem Haar oder den Schleimhäuten in Berührung zu verbleiben;

o. Haarmittel: ein kosmetisches Mittel, das zum Auftragen auf das Haupthaar oder die Gesichtsbehaarung, mit Ausnahme der Wimpern, bestimmt ist;

p. Hautmittel: ein kosmetisches Mittel, das zum Auftragen auf die Haut bestimmt ist;

q. Lippenmittel: ein kosmetisches Mittel, das zum Auftragen auf die Lippen bestimmt ist;

r. Gesichtsmittel: ein kosmetisches Mittel, das zum Auftragen auf die Gesichtshaut bestimmt ist;

s. Nagelmittel: ein kosmetisches Mittel, das zum Auftragen auf die Nägel bestimmt ist;

t. Mundmittel: ein kosmetisches Mittel, das zum Auftragen auf die Zähne oder die Schleimhäute der Mundhöhle bestimmt ist;

u. Mittel, das auf Schleimhäute aufgetragen wird: ein kosmetisches Mittel, das bestimmt ist zum Auftragen auf die Schleimhäute der Mundhöhle, am Augenrand oder der äusseren Geschlechtsteile;

v. Augenmittel: ein kosmetisches Mittel, das zum Auftragen in der Nähe der Augen bestimmt ist;

w. gewerbliche Verwendung: die Anwendung und der Gebrauch kosmetischer Mittel durch Personen bei der Ausübung ihres Berufs.

2 Als kosmetische Mittel gelten namentlich die in Anhang 1 aufgeführten Erzeugnisse.

2. Abschnitt: Pflichten der Herstellerin, der Importeurin und der Händlerin

Art. 3

1 Für die Herstellerin und die Importeurin gelten die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten; sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.