Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1563Fedlex · Vorlage
4. Abschnitt: Anpassung der Anhänge und Weisungen an die kantonale Vollzugsbehörden
Art. 12 Anpassung der Anhänge
Das BLV passt die Anhänge dieser Verordnung regelmässig dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem Recht der wichtigsten Handelspartner der Schweiz an.
Art. 13 Weisungen an die kantonalen Vollzugsbehörden
1 Entsprechen die Anhänge zu dieser Verordnung den neuen Erkenntnissen oder Entwicklungen nicht mehr und sind sofortige Massnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich, so kann das BLV den kantonalen Vollzugsbehörden bis zur Änderung der Anhänge befristete Weisungen erteilen.
2 Die Weisungen werden im Internet publiziert.
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 14 Übergangsbestimmungen
Die Übergangsbestimmungen richten sich nach Artikel 90 Absatz 1 LGV.
Art. 15 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung des EDI vom 26. Juni 199513 über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln wird aufgehoben.
Art. 16 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
… Eidgenössisches Departement des Innern:
Alain Berset
13 AS ...