Vorlagen 2

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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4. Abschnitt: Anpassung der Anhänge und Weisungen an die kantonale Vollzugsbehörden

Art. 12 Anpassung der Anhänge

Das BLV passt die Anhänge dieser Verordnung regelmässig dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem Recht der wichtigsten Handelspartner der Schweiz an.

Art. 13 Weisungen an die kantonalen Vollzugsbehörden

1 Entsprechen die Anhänge zu dieser Verordnung den neuen Erkenntnissen oder Entwicklungen nicht mehr und sind sofortige Massnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich, so kann das BLV den kantonalen Vollzugsbehörden bis zur Änderung der Anhänge befristete Weisungen erteilen.

2 Die Weisungen werden im Internet publiziert.

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 14 Übergangsbestimmungen

Die Übergangsbestimmungen richten sich nach Artikel 90 Absatz 1 LGV.

Art. 15 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung des EDI vom 26. Juni 199513 über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln wird aufgehoben.

Art. 16 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

… Eidgenössisches Departement des Innern:

Alain Berset

13 AS ...