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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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b. technisch unvermeidbar sind; und
c. keine Veränderung der Zusammensetzung oder der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen.
2 Bei der Herstellung Bedarfsgegenständen ist die gute Herstellungspraxis zu beachten.
3 Das EDI regelt die Einzelheiten der Anforderungen.
4 Es kann:
a. Bestimmungen zur guten Herstellungspraxis erlassen;
b. für bestimmte Bedarfsgegenstände vorsehen, dass sie nur mit Konformitätserklärungen in den Verkehr gebracht werden dürfen;
c. für bestimmte Bedarfsgegenstände Ausnahmen von Absatz 1 Buchstabe c vorsehen.
Art. 48 Plastikrecyclingverfahren: Bewilligungspflicht und Bewilligungsver-
fahren
1 Plastikrecyclingverfahren zur Herstellung von Bedarfsgegenständen bedürfen einer Bewilligung durch das BLV.
2 Keiner Bewilligung bedürfen Recyclingverfahren nach guter Herstellungspraxis, bei denen Bedarfsgegenstände aus widerverwertetem Kunststoff hergestellt werden:
a. der aus Monomeren und Ausgangsstoffen gefertigt wurde, die mittels chemischer Depolymerisation von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff erzeugt worden sind,
b. der direkt am Produktionsstandort aus Produktionsverschnitt oder Produktionsresten gefertigt wurden; sie dürfen an einem anderen Standort verwendet werden,
c. der hinter einer funktionellen Barriere aus Kunststoff zum Einsatz kommt.
3 Eine Bewilligung wird an Personen mit Wohnsitz oder Geschäftsniederlassung in der Schweiz erteilt.
4 Das BLV informiert die kantonalen Vollzugsbehörden über die erteilten Bewilligungen. Es führt im Internet eine Liste mit diesen Bewilligungen.
Art. 49 Plastikrecyclingverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen
1 Ein Plastikrecyclingverfahren wird durch das BLV bewilligt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Das Kunststoff-Ausgangsmaterial weist eine Qualität auf, die garantiert, dass das Endprodukt den Anforderungen von Artikel 47 entspricht.
b. Das Kunststoff-Ausgangsmaterial stammt aus Bedarfsgegenständen, die den Anforderungen für den Kontakt mit Lebensmitteln entsprechen.