Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 85 Seiten
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den. Gemäss der entsprechenden Botschaft13 machte letztere bei Personen, die nicht in einem Heim lebten, kaum Sinn, da die Begrenzung in diesen Fällen nur äusserst selten – praktisch nur bei Invaliditätsfällen in grossen Familien – zur Anwendung kam. Ausserdem konnte durch die Aufhebung des EL-Höchstbetrages vermieden werden, dass die EL-beziehenden Personen zusätzlich durch die Sozialhilfe unterstützt werden mussten. Von der Aufhebung der Obergrenze profitierten deshalb fast ausschliesslich Personen im Heim. Durch den Wegfall der Begrenzung gelangten rund 37 Prozent von ihnen (23 100 Personen) zu höheren Leistungen.
1.4 Die Bezügerzahlen und EL-Ausgaben im Laufe der Zeit
1.4.1 Entwicklung der Bezügerzahlen und -quoten
Der Bestand der EL-beziehenden Personen ist im Zeitraum 2000 bis 2014 von 202 700 Personen auf 309 400 Personen gestiegen. Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 3,1 Prozent. Bei den EL zur Altersversicherung folgte die Zunahme (+2,4 % pro Jahr) der demografischen Entwicklung. Die EL-Quote, d. h. derjenige Anteil der Altersrentnerinnen und -rentner, die auf EL angewiesen sind, ist leicht steigend und lag 2014 bei 12,4 Prozent. Bei den EL zur IV stiegen die Bezügerzahlen bis 2005 mit durchschnittlich 8,4 Prozent pro Jahr relativ stark an. Seit 2006 gehen die Rentenbestände der IV zurück, und die Bezügerzahlen in der EL zur IV steigen nur noch mit 2,0 Prozent pro Jahr. Das immer noch vorhandene Wachstum ist in der Struktur des Rentenbestandes begründet. Personen, die in jungen Jahren invalid wurden und werden, sind in hohem Mass auf EL angewiesen und bleiben lange bei den EL. Im Jahr 2014 waren 44,1 Prozent aller IV-Rentnerinnen und -rentner auf EL angewiesen.
1.4.2 Entwicklung der EL-Ausgaben und Bundesbeiträge
Die EL-Ausgaben setzen sich zusammen aus den sogenannten periodischen oder jährlichen EL und aus den Vergütungen von Krankheits- und Behinderungskosten. Die Ausgaben für Krankenversicherungsprämien sind darin nicht enthalten, da diese im Rahmen der Prämienverbilligung finanziert werden. Zwischen 2000 und 2014 haben sich die EL-Ausgaben von 2,3 auf 4,7 Milliarden Franken mehr als verdoppelt. Dieses starke Wachstum ist zu einem grossen Teil auf eine Systemänderung (Totalrevision des ELG im Rahmen der NFA) zurückführen, welche die EL-Ausgaben im Jahr 2008 zusammen mit den Auswirkungen der 5. IV-Revision sprunghaft um 13,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr anwachsen liessen. Vorher und nachher wuchsen die EL-Ausgaben mit 5,1 bzw. 4,1 Prozent pro Jahr eher moderat.
Mit dem Inkrafttreten der NFA änderte sich auch das Finanzierungssystem der EL (vgl. Ziff. 1.3.5.1). Dadurch stieg der Beitrag des Bundes an die EL von 0,7 auf 1,1 Milliarden Franken an, was zu einer entsprechenden finanziellen Entlastung der Kantone geführt hat. Seither beteiligt sich der Bund mit ca. 30 Prozent an den EL-Ausgaben; vor dem Inkrafttreten waren es rund 22 Prozent.
13 BBl 2005 6224