Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 85 Seiten
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1.6 Voraussichtliche Entwicklung bis 2030
1.6.1 Entwicklung der Bezügerzahlen
Bei den EL zur Altersversicherung ist die Entwicklung der EL-beziehenden erwachsenen Personen eng mit der Entwicklung der Anzahl ausgerichteter Hauptrenten verknüpft. Es ist zu erwarten, dass die Bezügerzahlen auch in Zukunft der demografischen Entwicklung folgen. In den kommenden Jahren werden die Bezügerzahlen deshalb auch weiterhin um etwa 2,3–2,5 Prozent wachsen. Der Anteil der Altersrentnerinnen und -rentner, welcher auf die Unterstützung durch die EL angewiesen ist, wird bis in Jahr 2030 von aktuell 12,4 Prozent auf 12,6 Prozent zunehmen. Die im Rahmen der vorliegenden Reform vorgeschlagenen Massnahmen haben auf diese Entwicklung keinen Einfluss.
Aufgrund der diversen Massnahmen auf dem Gebiet der IV geht die Anzahl der IV-Rentnerinnen und -rentner seit dem Jahr 2006 zurück. Der Anteil der IV-Rentnerinnen und -rentner, die EL benötigen, stieg dagegen in den letzten Jahren weiter an und war 2014 mit 44,1 Prozent relativ hoch. In den nächsten Jahren wird die Bezügerquote weiter ansteigen, mittel- bis langfristig wird sie sich jedoch stabilisieren. Damit wird die Entwicklung der Bezüger in der EL zur IV künftig parallel zu derjenigen der Gesamtbevölkerung verlaufen, wie dies bereits jetzt bei den EL zur Altersversicherung der Fall ist. Da bei letzteren jedoch nur Personen im Rentenalter und bei der EL zur IV nur Personen der Aktivgenerationen zu finden sind, verläuft das Wachstum dieser beiden Zweige unterschiedlich. Während die Bezügerzahlen bei den EL zur Altersversicherung aufgrund der Demografie ständig und bis über 2040 relativ stark wachsen, gehen die Bezügerzahlen in den EL zur IV ab 2017 zurück, um erst ab 2035 wieder anzusteigen. Auch diese Entwicklung findet unabhängig von den Massnahmen statt, welche im Rahmen dieser Reform vorgeschlagen werden.
1.6.2 Entwicklung der EL-Ausgaben bis 2030
Die EL-Ausgaben setzen sich zusammen aus den sogenannten periodischen oder jährlichen EL sowie den Vergütungen von Krankheits- und Behinderungskosten. Die Ausgaben für Krankenversicherungsprämien sind darin nicht enthalten. Diese werden zwar für die Berechnung der EL berücksichtigt, finanziert werden sie aber im Rahmen der Prämienverbilligung.
Bedingt durch die demografische Entwicklung wird die Anzahl der Personen, die im Rentenalter auf eine EL angewiesen sind, auch in Zukunft um 2,3–2,5 Prozent pro Jahr steigen. Ohne jegliche Eingriffe ins EL-System wird dies bei den EL zur AHV unter Berücksichtigung der Lohn- und Preisentwicklung bis ins Jahr 2030 zu einer Zunahme der Kosten von durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr führen. Bei den EL zur IV werden die Bezügerzahlen ab dem Jahr 2017 sinken, weshalb bis ins Jahr 2030 lediglich mit einer durchschnittlichen jährlichen Kostenzunahme von 0,6 Prozent zu rechnen ist.
Diese Entwicklung wird dazu führen, dass die EL-Gesamtausgaben bis ins Jahr 2030 von 4,7 Milliarden Franken (2014) auf rund 6,6 Milliarden Franken anwachsen, was einer durchschnittlichen Kostenzunahme von 2,2 Prozent pro Jahr entspricht. Die finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Reform auf die EL werden unter Ziffer