Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 85 Seiten

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3.1 ff. aufgezeigt, der mögliche Einfluss laufender Geschäfte (Reform der Altersvorsorge 2020 und Anpassung der EL-Mietzinsmaxima) auf die EL-Ausgaben unter den Ziffern 1.7.1 und 1.7.2.

1.6.3 Kostenentwicklung für den Bund bis 2030

Mit dem Inkrafttreten der NFA auf den 1. Januar 2008 änderte sich auch die Finanzierung der EL (vgl. Ziff. 1.3.5.1). Der Beitrag des Bundes an die EL stieg von 0,7 auf 1,1 Milliarden Franken an und beträgt seitdem rund 30 Prozent der EL-Ausgaben.

Bei Personen, die zu Hause leben, beteiligt sich der Bund zu 5/8 an der gesamten jährlichen EL. Bei Personen im Heim beteiligt sich der Bund nur an jenen Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt stehen. Für Personen im Heim ist deshalb eine Ausscheidungsrechnung zu machen. Dabei wird für jede im Heim lebende Person berechnet, wie hoch ihre EL wäre, wenn sie zu Hause leben würde. An diesem Teil beteiligt sich der Bund ebenfalls zu 5/8.

Da die mittels Ausscheidungsrechnung vom BSV berechnete Existenzsicherung im Heim in der Regel wesentlich tiefer ausfällt als die anfallenden Heimkosten, liegt der resultierende Bundesanteil im Heim bei lediglich 13 Prozent. Der tatsächlich vergütete Bundesbeitrag berechnet sich dann aus dem gemeinsamen Bundesanteil der Anteile zu Hause und im Heim. Dieser Anteil ist von Jahr zu Jahr leicht veränderlich. Einerseits ist der Heimanteil seit Jahren leicht sinkend, was den Bundesanteil tendenziell in Richtung 5/8 erhöht, andererseits ist in der Regel die jährliche Steigerung der Heimkosten wesentlich grösser als die Steigerung der Existenzsicherung im Heim, was den Bundesanteil sinken lässt.

Die zukünftige Entwicklung des Bundesanteils ergibt sich aufgrund der Entwicklung der Existenzsicherung gegenüber den EL-Gesamtausgaben. Demgemäss würde der Bundesbeitrag unter Berücksichtigung der Lohn- und Preisentwicklung bis ins Jahr 2030 von 1,4 Milliarden Franken (2014) auf 1,8 Milliarden Franken anwachsen, was einem durchschnittlichen Wachstum von 1,7 Prozent entspricht.

1.6.4 Kostenentwicklung für die Kantone bis 2030

Bei Personen, die zu Hause leben, beteiligt sich der jeweilige Kanton zu 3/8 an den gesamten jährlichen EL. Für Personen im Heim erfolgt eine Ausscheidungsrechnung, bei der im Wesentlichen berechnet wird, wie hoch ihre EL wäre, wenn sie zu Hause leben würden. An diesen Kosten beteiligt sich der Kanton ebenfalls zu 3/8. Die heimbedingten Mehrkosten hat der Kanton dagegen alleine zu tragen. Dasselbe gilt für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten an EL-Beziehende zu Hause und im Heim.

Im Jahr 2014 beliefen sich die Kosten für die Kantone auf rund 3,3 Milliarden Franken. Bis ins Jahr 2030 werden sie unter Berücksichtigung der Lohn- und Preisentwicklung auf 4,8 Milliarden Franken ansteigen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 2,4 Prozent entspricht.