Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 85 Seiten
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1 Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage
In Beantwortung mehrerer parlamentarischer Vorstösse1, welche die Kostenentwicklung der Ergänzungsleistungen zum Inhalt haben, hat der Bundesrat Ende 2013 einen umfassenden Bericht2 verabschiedet, der sich vertieft mit der Entwicklung der Ergänzungsleistungen (EL) der letzten zehn Jahre auseinandersetzt.
Im Laufe der Zeit sind die EL zu einem festen Bestandteil der Sozialversicherungen und des Dreisäulensystems geworden. Die EL sichern die Lebenshaltungskosten von Rentnerinnen und Rentnern, deren Leistungen der 1. und 2. Säule dafür nicht ausreichen. In den letzten zehn Jahren gab es mehrere Gesetzesrevisionen ausserhalb der EL, welche die Entwicklung des EL-Systems sowohl in struktureller wie auch in finanzieller Hinsicht stark beeinflusst haben. Nebst verschiedener Revisionen in der AHV und IV haben sich vor allem die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie die Neuordnung der Pflegefinanzierung nachhaltig auf die EL ausgewirkt. Insgesamt haben die EL-Ausgaben im Jahr 2014 eine Höhe von 4,7 Milliarden Franken3 erreicht.
Die EL dienen nicht nur der Existenzsicherung von Personen, die zu Hause leben, sondern auch der Unterstützung von Personen im Heim. Die EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Durch die anerkannten Ausgaben wird dabei gleichzeitig das Existenzminimum definiert, welches durch die EL gesichert werden soll. Bei Personen zu Hause umfasst dieses den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung, einschliesslich der Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Im Jahr 2014 beliefen sich die durchschnittlich anerkannten Ausgaben einer alleinstehenden Person zu Hause auf 2895 Franken pro Monat. Dieser Betrag wird ergänzt durch die Vergütungen für Krankheits- und Behinderungskosten. Bei Personen im Heim tragen die EL diejenigen Kosten für den Heimaufenthalt, welche durch Einkommen und Vermögen nicht gedeckt werden können. Im Jahr 2014 betrugen die durchschnittlich anerkannten Ausgaben einer alleinstehenden Person im Heim 5984 Franken pro Monat.
Dieses System hat sich bewährt. Die EL gewährleisten nicht nur eine angemessene Existenzsicherung von Personen, die zu Hause leben, sondern auch die Deckung sämtlicher Kosten, die durch einen Heimaufenthalt entstehen. Damit tragen sie in bedeutender Weise dazu bei, die Armut von Personen mit einer Rente der AHV oder IV zu verringern. Nichtsdestotrotz hat der Bundesrat in seinem oben erwähnten Bericht festgestellt, dass das EL-System in einigen Punkten angepasst werden muss, damit es seine Aufgaben auch weiterhin langfristig erfüllen kann. Die vorgeschlagene Reform hat deshalb zum Ziel, das EL-System mit verschiedenen Massnahmen zu optimieren und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
1 Po. Humbel 12.3602 „Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV“; Po FDP-Liberale Fraktion 12.3677 „Kein Blindflug bei den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV“; Po- Po. Kuprecht 12.3673 „Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Perspektiven 2020“.
2 Bericht "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf" vom 20.11.2013.
3 ohne Ausgaben für Krankenversicherungsprämien