Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 19 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
plizierter mache, solle er dies gemäss der NFA-Konzeption auch bei der Abgeltung der Durchführungskosten berücksichtigen.
3.7.4 Freibeträge auf Vermögen
Forderungen
Die SVP und der HEV wollen die Freibeträge bei den anrechenbaren Einnahmen entsprechend den Kostensteigerungen anpassen. Auch SO fordert, dass die Vermögensfreigrenzen geprüft werden.
3.7.5 Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen
Forderungen Die Behindertenorganisationen (PMS, PI, Blinden- und Sehbehindertenverband, Retina
Suisse, DOK, Procap und SZB) beantragen, den Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen von heute 300 Franken auf monatlich 600 Franken zu erhöhen. Auch PS gibt zu bedenken, dass die Festlegung des Zusatzbetrages für rollstuhlgängige Wohnungen in der Höhe von 3 600 Franken pro Jahr für Wohnungen in Grosszentren und Städten kaum ausreiche. Einige Rentnerorganisationen (PS, AVIVO und VASOS) regen deshalb eine Erhöhung des Zusatzbetrages bzw. dessen Differenzierung analog zur Regelung bei den Mietzinsmaxima an.
NE möchte Art. 10 Abs. 1 Bst. b Ziff.3 auf vom Kanton anerkannte Wohnungen ausweiten, welche begleitetes Wohnen (adapté, sécurisé ou protégé) anbieten. Der Zusatzbetrag für rollstuhlgängige Wohnungen müsse laut Curaviva und senesuisse gestützt auf die normgemäss erstellte Infrastruktur gewährt werden, unabhängig ob die darin lebende Person bereits auf einen Rollstuhl angewiesen sei oder noch nicht. Curaviva und senesuisse fordern zusätzlich eine nationale Begriffsdefinition des „betreuten Wohnens im Alter“, für welches unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag auf den Mietzinsen und dem Lebensbedarf von 50 Prozent bei der EL gewährt werden solle.
3.7.6 Nebenkostenpauschale für Eigenheimbesitzer
Forderungen
Die Behinderten- und Rentnerorganisationen (PMS, PI, Blinden- und Sehbehindertenver-
band, Retina Suisse, DOK, Procap, VASOS, AVIVO und SZB) bitten den Bundesrat, die
Nebenkostenpauschale für Eigenheimbesitzer so rasch wie möglich anzupassen.
3.7.7 Nachforderungen für Nebenkosten
Forderungen
PMS beantragt, dass bei Nachforderungen für Nebenkosten, die 200 Franken übersteigen, in der Berechnung der EL der ganze Nachforderungsbetrag berücksichtigt werden muss, sofern das Mietzinsmaximum nicht überschritten wird.
15/19 Aktenzeichen: 032.1/2013/01593 08.08.2014 Doknr: 213 d_Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung