Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 19 Seiten
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Travail.Suisse fordert, dass zur Festsetzung der verschiedenen regionalen anrechenbaren Mietzinsmaxima auf die Unterschiede der schweizerischen durchschnittlichen Mietzinse abgestellt werden müsse, nicht nur auf die Unterschiede zwischen den EL-Beziehenden. In Anbetracht der Tatsache, dass die EL-Beziehenden in den Städten seit 2001 über 25 Prozent mehr für die Mieten ausgeben müssten, brauche es eine stärkere Erhöhung in den Kategorien „Grosszentren“ und „Städte“. Mit den vorgeschlagenen minimalen Unterschieden in den Beträgen mache eine Regionalisierung keinen Sinn.
PS will eine Erhöhung von mindestens 20 Prozent.
Gemäss SKOS sollte eine 100-prozentige Abdeckung angestrebt werden. Die Referenzgrösse von 90 Prozent sei willkürlich. Es werde unterstellt, dass 10 Prozent der EL-Beziehenden in zu teuren Wohnungen lebten, ohne dass Gewissheit bestehe, ob deren Wohnung tatsächlich unverhältnismässig teuer seien.
Eingeschränktere Erhöhung
Für AG, NE und den SAV gehen die Beträge unter Berücksichtigung von Marktüberlegungen sowie der Frage möglicher Schwelleneffekte und Fehlanreize eindeutig zu weit. AG, der Städteverband und der SGemV wollen die Familienbeträge nicht erhöhen, da Familien mit EL bereits heute ein deutlich höheres Einkommen als Familien ohne EL hätten. Für VD, SO, den SGemV sowie SODK und FDK sind auch die Beträge für alleinstehende Personen zu hoch. cp will eine Erhöhung nur für Stadtbewohner.
Abstufung der Beträge
Die Abstufungen der Grundbeträge und Zusatzbeträge sind für SH, BE und den SGB nicht nachvollziehbar. Eine Begründung, weshalb für die zweite und dritte Person auf dem Land der Zusatzbetrag höher sei als in der Stadt bzw. im Grosszentrum, fehle. BS plädiert dafür, den Grundbetrag und den Zusatzbetrag für die zweite Person generell weniger hoch anzusetzen, dafür die Zusatzbeträge ab der dritten Person zu erhöhen. Der SMV bemängelt, dass die Ansätze zwischen den einzelnen Kategorien schwer nachzuvollziehen seien. Es sollte geprüft werden, ob die Ansätze bei Wohngemeinschaften mehrerer Erwachsener ebenfalls ausreichten.
Weiterer Vorschlag zu den Beträgen
OW macht den Vorschlag, einen zusätzlichen Zuschuss auf die Mietzinsanrechnung für eine bestimmte Zeitdauer nach einem Mietwechsel zu gewähren.
11/19 Aktenzeichen: 032.1/2013/01593 08.08.2014 Doknr: 213 d_Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung