Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 19 Seiten
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3. Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen
3.1. Erhöhung der Mietzinsmaxima im Allgemeinen
Eine grosse Mehrheit anerkennt den Anpassungsbedarf und stimmt deshalb der Er-
höhung der Mietzinsmaxima zu. 22 Kantone (alle ausser NE, TG, AG und TI), 4 Parteien (SPS, SP60+, CVP und FDP), die Städte und die Gemeinden, 4 Wirtschaftsverbände
(SGB, KV Schweiz, Travail.Suisse und Bauernverband), FDK und SODK sowie 24 wei-
tere Organisationen äussern sich grundsätzlich positiv zur Vorlage.
Vernehmlassungsteilnehmende Ja Nein Mit Vorbe- Keine Ant-
halt wort
Kantone 20 4 2 - Politische Parteien und Parteig- 3 1 1 - ruppierungen
Gemeinden, Städte, Berggebiete 2 1 - -
Wirtschaftsverbände 4 2 - - Behörden und verwandte Instituti- 2 - - - onen Weitere Organisationen 22 - 22
Total 53 8 52
Zustimmung
22 Kantone (alle ausser NE, TG, AG und TI), 4 Parteien (SPS, SP60+, CVP und FDP), die
Städte und die Gemeinden, 4 Wirtschaftsverbände (SGB, KV Schweiz, Travail.Suisse und Bauernverband) sowie SODK, FDK und 24 weitere Organisationen äussern sich
grundsätzlich positiv zur Vorlage. Der Anteil an EL-Beziehenden, bei denen das Mietzinsmaximum die effektiv anfallenden Mietkosten noch abdecke, habe markant abgenommen. Durch das Nichtnutzen seiner Kompetenz, die Mietzinsmaxima anzupassen, habe der Bundesrat in Kauf genommen, dass die EL die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Beziehenden nicht mehr korrekt widerspiegle. Dies müsse in Zukunft geändert werden.
Mit Vorbehalt
BE ist gegen die vorliegende Änderung des ELG, wenn an der vorgeschlagenen Änderung zur Bundesbeteiligung an den Heimkosten festgehalten wird. SZ anerkennt zwar den Handlungsbedarf, verlangt jedoch gleichzeitig, dass eine Gesamtreform der EL mit kostendämmenden Massnahmen wie die Entflechtung von EL und IPV vorgenommen und keine Änderung bei der Kostenbeteiligung des Bundes an den Heimen aufgenommen wird. Auch die FDP, cp und GastroSuisse anerkennen den Handlungsbedarf, wollen die Vorlage aber in die Gesamtreform überführen und die Kosten an anderer Stelle wieder kompensieren.
Ablehnung
Die Kantone AG, NE, TG und TI sowie die SVP, 2 Spitzenverbände der Wirtschaft (SAV und SGV) und die SAB verwerfen die Vorlage.
AG beanstandet, dass eine rein mietzinsorientierte Betrachtungsweise zu kurz greife. Zum einen sei AG nicht von hohen Mietzinsen betroffen und zum anderen verfügten insbesondere
7/19 Aktenzeichen: 032.1/2013/01593 08.08.2014 Doknr: 213 d_Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung