Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 19 Seiten
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1. Ausgangslage und Inhalt der Vorlage
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2014 den Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima verabschiedet und in die Vernehmlassung geschickt.
In Ausführung der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (11.4034 « Anrechenbare Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ») sollen die anrechenbaren Höchstbeträge für die Mietzinse an den seit der letzten Anpassung von 2001 bis 2012 aufgelaufenen Mietzinsindex von 18,3 Prozent angepasst werden. Neu soll es drei Regionen mit unterschiedlichen Mietzinsmaxima geben. Zudem soll dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung getragen werden. Heute wird einer Familie höchstens der Betrag für ein Ehepaar berücksichtigt. Neu sollen Zuschläge bis zu vier Personen berücksichtigt werden. Die Anpassung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse soll so ausgestaltet werden, dass eine Erhöhung der Mietzinsmaxima die Bundesbeteiligung an den Heimkosten nicht beeinflusst.
Die Änderung führt zu Mehrkosten bei den EL von insgesamt 91 Millionen Franken pro Jahr, davon haben der Bund 57 Millionen Franken und die Kantone 34 Millionen Franken zu tragen.
Die Vernehmlassung dauerte vom 12. Februar 2014 bis am 21. Mai 2014. Eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen, insgesamt 75 Adressaten. Den Vernehmlassungsteilnehmenden wurden keine expliziten Fragen gestellt; sie konnten sich frei zum Gesetzesentwurf und zum erläuternden Bericht äussern.
Die Mietzinsentwicklung, die Höchstbeträge für den Mietzins und die ausgewiesenen Kosten in diesem Bericht weichen von den Beträgen in der Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes ab. Letztere beruhen auf einer aktualisierten Datengrundlage.
Von den 75 Angeschriebenen haben 55 eine Stellungnahme eingereicht. Darüber hinaus gingen 13 Stellungnahmen von nicht eingeladenen Organisationen und weiteren Interessierten ein.
Eine gemeinsame Stellungnahme haben SODK und FDK abgegeben, ebenso DOK, Blinden- und Sehbehindertenverband, PMS, SZB und Procap sowie senesuisse und Curaviva.
3/19 Aktenzeichen: 032.1/2013/01593 08.08.2014 Doknr: 213 d_Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung