Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 19 Seiten

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Familien mit EL bereits heute über ein vergleichsweise hohes Einkommen. Ein Handlungsbedarf sei zurzeit nicht gegeben, zumal beim finanzpolitisch aktuell schwierigen Umfeld in den Kantonen auf jegliche Mehrausgaben, die nicht zwingend seien, zu verzichten sei.

Auch NE ist gegen diese Vorlage. Er begrüsst die Idee regional unterschiedlicher Mietzinsmaxima. Die vorgeschlagene Regionalisierung stimme jedoch in keiner Weise mit den Mietzinsniveaus vor Ort überein. Bereits die geltenden Mietzinsmaxima seien für die Verhältnisse in Neuenburg zu hoch angesetzt. Die Kantone müssten die Abstufungen selber in die Hand nehmen können. Des Weiteren sei die Vorlage nicht nachhaltig konzipiert: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung könnten sich EL-beziehende Rentner teurere Wohnungen leisten als die anderen, was das Gefühl der Ungerechtigkeit in der Bevölkerung weiter nähren würde. Es würden zudem unnötig finanzielle Mittel aufgewendet, die dann beim Kampf gegen die Armut fehlten. Er regt jedoch an, den Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen auf „begleitete Alterswohnungen“ auszuweiten (vgl. Ziff. 3.7.5).

Der SAV und der SGV anerkennen zwar die Zunahme der finanziellen Belastung durch Mietzinse, sprechen sich jedoch wie TI und TG gegen ein isoliertes Vorgehen aus und fordern eine Gesamtreform der EL, welche auch Leistungseinschränkungen und Kostensenkungen beinhalten soll.

Die SVP ist gegen eine Verkomplizierung des Systems, weil dieses damit noch intransparenter werde.

Die SAB moniert, dass eine regionale Differenzierung zu einem Paradigmawechsel führe. Da die Beiträge landesweit einheitlich bleiben würden und die Bezüge in den ländlichen Gemeinden wesentlich tiefer seien, würden die ländlichen Gemeinden die höheren Entschädigungen in den urbanen Zentren quersubventionieren.

3.2 Individuelle und zivilstandsunabhängige Mietzinsmaxima mit Berücksichtigung von Familien und Mehrpersonenhaushalten bis zu vier Personen

Die Mietzinsmaxima zivilstandsunabhängig, individuell und familienfreundlich zu ge-

stalten, stösst auf grosse Zustimmung. Lediglich die Plafonierung bei 4 Personen wird von BS, der SPS, dem KV Schweiz, Travail.Suisse, dem SGB, den Behinderten- und Rentnerorganisationen (PMS, PI, Blinden- und Sehbehindertenverband, Procap, DOK, VASOS, Retina Suisse und SZB) sowie von cp und SKOS bemängelt.

Zustimmung

Die Berücksichtigung der Haushaltsgrösse für die Ermittlung des Mietzinsmaximums pro Person unabhängig von ihrem Zivilstand werde der Lage von Familien und den heutigen Wohnformen und Lebensgemeinschaften deutlich besser gerecht als die bisherige Lösung. Dieser Auffassung sind alle Kantone (ausser VD und AG), alle Parteien und praktisch alle

weiteren Organisationen (mit Ausnahme des Städteverbandes und des SGemV).

Kritik

Es wird von verschiedener Seite bedauert, dass bei 4 Personen eine Plafonierung vorgenommen wird. cp wünscht sich eine zusätzliche Kategorie „Familie“. BS, die SPS, Travail.Suisse, der SGB sowie die Behinderten- und Rentnerorganisationen (PMS, PI,

Blinden- und Sehbehindertenverband, Procap, DOK, VASOS, Retina Suisse und SZB)

8/19 Aktenzeichen: 032.1/2013/01593 08.08.2014 Doknr: 213 d_Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung