Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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andere Massnahmen, werden im vorliegenden Rahmen nicht festgelegt. Die möglichen regulatorischen Handlungsfelder hinsichtlich intelligenten Stromversorgungsnetzen werden durch die vom BFE erarbeitete „Smart Grid Roadmap“25 aufgezeigt. Sie zeigt basierend auf bekannten Herausforderungen technische Lösungsmöglichkeiten im Bereich intelligenter Netze sowie Ansätze im Bereich des Datenschutzes auf. Die Ergebnisse der „Smart Grid Roadmap“ werden in die Revision StromVG einfliessen.

1.1.5 Internationales Umfeld

Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in der EU

Im Rahmen des Klima- und Energiepakets hat die EU im Jahre 2009 die Richtlinie 2009/28/EG26 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen. Gemäss dieser Richtlinie ist es das Ziel, bis im Jahr 2020 innerhalb der EU 20% erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch zu erreichen (8,9% im Jahr 2006). Von diesem übergeordneten Ziel werden verbindliche nationale Ziele für die einzelnen Mitgliedstaaten abgeleitet. Das Ziel der einzelnen Mitgliedstaaten wird nach deren Wirtschaftskraft berechnet. Zudem soll im Vergleich zu 1990 die Energieeffizienz bis im Jahr 2020 um 20% erhöht und die Treibhausgasemissionen um 20% reduziert werden („20-20-20-Ziele“).

Am 15. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission die Mitteilung "Energiefahrplan 2050" angenommen (auch Roadmap 2050 genannt)27. Im Kontext der erforderlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen hat sich die EU zum Ziel gesetzt, ihre Emissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80-95 % zu senken. Auf der Grundlage des Energiefahrplans 2050 soll zusammen mit allen Stakeholdern ein langfristiger europäischer Rahmen entwickelt werden. Am 22. Januar 2014 schlug die Europäische Kommission Energie- und Klimaziele vor, die bis 2030 erreicht werden müssen, wenn die EU ihre Zusage zum Energiefahrplan 2050 einhalten will28.

Für das Ziel zur Erhöhung der Energieeffizienz um 20% ist im Oktober 2012 die Richtlinie 2012/27/EU29 verabschiedet worden. Damit müssen die Staaten indikative, nationale Effizienzziele für 2020 festlegen, welche im Sommer 2014 an die EU-Kommission gemeldet werden mussten.

25 Siehe dazu: <http://www.bfe.admin.ch/smartgrids/index.html?lang=de>.

26 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.4.2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneubaren Quelle. Unter: <https://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieversorgung/Documents/de_EE% 20RL_2009_28_EG.pdf>.

27 Siehe dazu: <http://ec.europa.eu/energy/energy2020/roadmap/index_de.htm>.

28 Energie- und Klimaziele für 2030 der europäischen Kommission unter: <http://ec.europa.eu/energy/2030_de.htm>.

29 Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 zur Energieeffizienz. Unter: <http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:315:0001:0056:DE:PDF>.