Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Kantone: Seit 1990 haben die Kantone eigene Energiegesetzgebungen und energierechtliche Vorschriften erlassen oder angepasst.

1.1.3 Energiestrategie 2050 und Strategie Stromnetze

Energiestrategie 2050

Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 den Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt18. Da dieser Entscheid sowie weitere tiefgreifende Veränderungen insbesondere im internationalen Energieumfeld einen sukzessiven Umbau des Schweizer Energiesystems bedingen, hat der Bundesrat die ES 2050 erarbeitet19.

Unter anderem sollen mit der ES 2050 die Stromnetze und die Energiespeicherung um- und ausgebaut werden, damit diese dem Ausbau der neuen erneuerbaren Energien und der damit verbundenen fluktuierenden Einspeisung gerecht werden können. Zudem ist das schweizerische Netz in Zukunft auch optimal an das europäische Netz und das künftige europäische Supergrid (transeuropäisches Hochleistungsnetz) anzubinden (vgl. Ziff. 1.2.2 Leitlinie 3: Electricity Highways / Supergrids).

Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050

Mit der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der ES 2050 legte der Bundesrat im September 2013 erste konkrete Massnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung vor20. Im Bereich der Stromnetze sind dies Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren mittels Einführung von Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren sowie mittels Verkürzung des Rechtsmittelverfahrens sowie die Schaffung von dementsprechenden Rechtsgrundlagen21. Im Weiteren die Verankerung eines Konzepts für den Ausbau der erneuerbaren Energien als Grundlage für die verbindliche Festlegung von Nutzungsgebieten in den kantonalen Richt- und Nutzungsplänen sowie die Statuierung eines nationalen Interesses für die Nutzung und den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich Raumplanung. Ausserdem sollen mit einer Delegationsnorm die Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Bundesrat, wenn nötig, Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Metering) bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern und entsprechende technische Mindestanforderungen festlegen kann und es wird geregelt, wer die Kosten solcher intelligenten Messsysteme bei den Endverbrauchern trägt (Art. 17a und Art. 15 Abs. 1 StromVG)22.

18 Medienmitteilung vom 25.5.2011 „Bundesrat beschliesst im Rahmen der neuen Energiestrategie schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie“ unter: <http://www.admin.ch/aktuell/00089/?lang=de&msg-id=39337>.

19 Siehe dazu: <http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/00527/>.

20 13.074, Botschaft des Bundesrates zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)“ vom 4.9.2013 (BBl 2013 7561) und unter: <http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/00527/>. Im Folgenden: „Botschaft zum ersten Massnahmenpaket ES 2050“.

21 Botschaft zum ersten Massnahmenpaket ES 2050, BBl 2013 7561, dort 7635 f.

22 Gemäss Entwurf Revision StromVG, BBl 2013 7757 dort 7796.