Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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1.2 Die beantragte Neuregelung

1.2.1 Zielsetzungen

Die Umsetzung der Strategie Stromnetze soll dazu beitragen, die Rahmenbedingungen und damit die Voraussetzungen für den erforderlichen Netz Um- und Ausbau zu verbessern. Das Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Stromnetz zeitgerecht zur Verfügung stellen zu können. Grundsätzliche Vorgaben zum notwendigen Um- und Ausbau der Stromnetze werden gesetzlich verankert und insbesondere den Netzbetreibern ein politisch abgestützter Rahmen zur Verfügung gestellt, damit diese ihre unternehmerische Verantwortung für die Netzentwicklung bestmöglich wahrnehmen können. Die Strategie Stromnetze legt einen neuen Netzentwicklungsprozess mit einem schrittweisen und transparenten Vorgehen fest, setzt Leitlinien für den Um- und Ausbau der Netze und optimiert die Bewilligungsverfahren. Dies soll zu einer höheren Investitionssicherheit für die Netzbetreiber und zu einer grösseren Akzeptanz für Leitungsprojekte in der Gesellschaft führen.

Mit der Umsetzung der Strategie Stromnetze ist keine Verlagerung der Planungskompetenzen vorgesehen, sondern eine Netzplanung durch die Netzbetreiber unter klaren Rahmenbedingungen und nach klar definierten Vorgaben. Auch zukünftig wird die bisherige Arbeitsteilung zwischen Staat und Wirtschaft in der Energieversorgung (d.h. die Subsidiarität) aufrecht erhalten. Demzufolge sorgt der Staat für die geeigneten Rahmenbedingungen, während die Verantwortung für die Planung, Investitionen und den Betrieb der Netzinfrastruktur bei den Unternehmen der Energiebranche liegt.

1.2.2 Leitlinien für den Um- und Ausbau der Elektrizitätsnetze

Mit der Verabschiedung des Detailkonzepts Strategie Stromnetze im Juni 201333 hat der Bundesrat die Leitlinien für den Netzaus- und -umbau festgelegt. Diese sollen dazu dienen, den Herausforderungen im Bereich der Stromnetze und dem Bedarf für Verbesserungen der Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Diese Leitlinien werden mit der Strategie Stromnetze nun festgesetzt. Sie beschreiben unter anderem die grundsätzlichen Vorgaben (Funktionalität, Auslegung, Anforderungen) für den bedarfsgerechten Ausbau der Netze und sind im Prozess der Netzentwicklung von den involvierten Akteuren zu berücksichtigen.

Die Leitlinien 2 (Internationale Anbindung), 3 (Electricity Highways /Supergrids) und 7 (Interessenauslegung Projekte Übertragungsnetz) sind nur für das Höchstspannungsnetz (Übertragungsnetz) relevant. Die Leitlinien 5 (Langfristige und überörtliche Koordination von Stromnetzen und Raum) und 6 (Nationale Bedeutung der Stromnetze) sind relevant für das Höchst- und Hochspannungsnetz und die Leitlinie 8 (Mehrkostenfaktor) für das Hochspannungsnetz und Netze mit

33 „Strategie Stromnetze; Detailkonzept im Rahmen der Energiestrategie 2050“ des Bundesrates vom 14.6.2013. Unter: <http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de 799448366.pdf>.