Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Verhältnis Energiestrategie 2050 zur Strategie Stromnetze

Im Mai 2012 hat der Bundesrat den Entscheid zur Stossrichtung der Strategie zum Um- und Ausbau der Stromnetze gefällt (Strategie Stromnetze). Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 das Detailkonzept zur Strategie Stromnetze verabschiedet23 und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) damit beauftragt, bis zum Herbst 2014 eine Vernehmlassungsvorlage gemäss Detailkonzept zu erarbeiten24. Damit hat der Bundesrat seinen Willen klar zum Ausdruck gebracht, die Strategie zum Um- und Ausbau der Stromnetze gesetzlich zu verankern.

Obwohl es sich bei der Strategie Stromnetze um eine eigenständige Vorlage handelt, ist sie auch Teil der ES 2050. Die Strategie Stromnetze ist aber auch unabhängig von der ES 2050 notwendig, weil Engpässe im Netz bestehen, das Übertragungsnetz nur schleppend ausgebaut wird, diverse Vorgaben des Netzausbaus unklar sind sowie die Entscheidungsfindung „Kabel oder Freileitung“ verbessert werden muss.

1.1.4 Verhältnis der Strategie Stromnetze zu intelligenten elektrischen Netzen (Smart Grids)

Intelligente Lösungen in elektrischen Netzen werden in Zukunft vor dem Hintergrund vermehrter dezentraler Einspeisung auf den unteren Netzebenen wichtiger werden. In der vorliegenden Gesetzesvorlage werden erste Anreize für eine Weiterentwicklung der Verteilnetze hin zu intelligenten Netzen gesetzt. Netzbetreibern wird ein kleines Budget zur Verfügung gestellt, welches sie für Projekte im Bereich innovativer Massnahmen für intelligente Netze verwenden können. Unter innovativen Massnahmen werden insbesondere Projekte verstanden, die die Beobachtbarkeit oder die Steuerbarkeit der Netze erhöhen und wofür Technologien zumeist schon auf dem Markt vorhanden sind. Solche innovativen Massnahmen müssen nicht zwingend einen Alleinstellungscharakter haben und sind somit von Pilot- sowie Demonstrationsprojekten zu unterscheiden.

Die Budgets schaffen einen Anreiz für Netzbetreiber auch innovative Massnahmen zu untersuchen und Erfahrungen mit neuen Technologien und Lösungen zu sammeln. Sie ermöglichen im kleinen Rahmen erste innovative Lösungen auf Basis von Mess- und Steuerungstechnik, angepasst auf die eigenen Bedürfnisse, zu erproben. Solche Erfahrungen sind weitgehend noch nicht vorhanden. Die mangelnde Erfahrung sowie die Unsicherheit inwiefern Projekte in diesem Bereich anrechenbare Netzkosten sein können, bilden ein wesentliches Hemmnis für die Einführung innovativer Massnahmen und lassen den Entscheid zu Gunsten von konventionellen Lösungen ausfallen. Somit wird den Unternehmen ein Handlungsspielraum eingeräumt, in dem sie Innovationen vorantreiben können.

Weitere regulatorische Ansätze im Bereich intelligenter Netze, so zum Beispiel betreffend der Nutzung von Flexibilität im Verteilnetz über dezentrale Speicher oder

23 Zur Strategie Stromnetze: <http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/04481/06162/index.html?lang=de>.

24 „Strategie Stromnetze; Detailkonzept im Rahmen der Energiestrategie 2050“ des Bundesrates vom 14.6.2013. Unter: <http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de 799448366.pdf>.