Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten
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angestrebt werden, was gemeinsame Planungsgrundsätze bedingt. Die EU-Kommission hat einen entsprechenden Prozess gestartet.
Durch Mitwirkung der relevanten Schweizer Akteure wie die Nationale Netzgesellschaft (Swissgrid), die ElCom und das BFE in Arbeitsgruppen und in Projekten auf europäischer Ebene, wird sichergestellt, dass zukünftige Netzstrukturen auch auf die Bedürfnisse der Schweiz abgestimmt sind. Die diesbezüglichen Aufgaben der Swissgrid sind bereits heute genügend verankert, weshalb durch diese Leitlinie keine Änderungen an den Erlassen notwendig sind.
Das StromVG gilt nur für Netze, die mit 50-Hz Wechselstrom betrieben werden (Art. 2 Abs. 1 StromVG). Der Bundesrat kann den Geltungsbereich jedoch ausdehnen (Art. 2 Abs. 2 StromVG). Sollte in Zukunft ein Supergrid auch in der Schweiz unter der Beteiligung der Swissgrid betrieben werden, kann der Geltungsbereich des StromVG durch den Bundesrat auf ein Supergrid angepasst werden.
4. Koordination der Akteure bei der Bedarfsermittlung
Die nationale Netzgesellschaft koordiniert die Planung des Übertragungsnetzes und die damit zusammenhängende Bedarfsermittlung mit der Planung der Verteilnetzbetreiber auf Netzebenen 2 und 3. Die Koordination erfolgt regional zwischen der nationalen Netzgesellschaft, den jeweils betroffenen Verteilnetzbetreibern und Kantonen, den SBB (insbesondere im Zusammenhang mit deren 132- kV-Übertragungsnetz) und den Produzenten.
Die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Netzebenen gewinnen mit einer Zunahme der dezentralen Einspeisungen in die Verteilnetze an Bedeutung. Für die Bedarfsermittlung stellen sich die beteiligten Akteure gegenseitig die für die Koordination notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung. Neben den Netzbetreibern und den SBB kommt auch den Kantonen bei der Bedarfsermittlung eine zentrale Rolle zu. Falls in den jeweiligen Netzgebieten Privatbahnen im Leitungsbau tätig sind, stimmen sich die Netzbetreiber ebenfalls mit deren Netzplanung ab.
Die Kantone stellen den Netzbetreibern allfällige zusätzliche Informationen über die voraussichtliche Entwicklung von Erzeugungskapazitäten sowie des Verbrauchs zur Verfügung. Durch die Koordination mit den Kantonen soll gewährleistet werden, dass schon frühzeitig eine Abstimmung mit deren Vorhaben und Planungen erfolgt und die kantonalen Stellen in den Prozess einbezogen werden.
Die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) übernimmt bei der regionalen Koordination die leitende Funktion. Die Planungshoheit für die Netzebenen 2 und 3 bleibt bei den Verteilnetzbetreibern. Ziel dieser Koordination ist es, dass eine schweizweit abgestimmte Netzplanung durchgeführt wird, bei der eine periodische Abstimmung der Netzentwicklung zwischen dem Übertragungsnetz und den Verteilnetzen unter Berücksichtigung der Produktionsentwicklung stattfindet (gemäss heutiger Praxis ca. 1 mal pro Quartal). Die Verteilnetzbetreiber koordinieren ihre Netzplanung ebenfalls mit allen betroffenen Akteuren auf ihren Netzebenen. Insbesondere sind die Kantone und, für die tieferen Netzebenen, die Gemeinden einzubeziehen.