Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Ablauf Prozess (vgl. Abbildung 6)

1. Festlegung Planungsgebiete

In einem ersten Schritt wird unter Mitwirkung aller Interessierten, im Besonderen aber der betroffenen Kantone, ein Planungsgebiet ausgeschieden. Die frühzeitige Zusammenarbeit zwischen der Gesuchstellerin und den Kantonen im Verfahren zum Sachplan Energienetze erlaubt es den betroffenen Kantonen rechtzeitig festzustellen, welcher Anpassungsbedarf in Bezug auf den kantonalen Richtplan besteht und ob dieser bereits parallel zum Sachplanverfahren angepasst werden soll.

Die Gesuchstellerin schliesst zuerst mit den betroffenen Kantonen eine Zusammenarbeitsvereinbarung bezüglich konkrete Aus- und Neubauprojekte ab. Danach erarbeitet sie ein Gesuch und reicht dieses beim BFE ein. Darin zeigt sie für verschiedene möglichen Planungsgebiete auf, wie ein Leitungsprojekt grossräumig in den Raum gebettet werden könnte.

Die Leistungsvereinbarung zur Festlegung der entsprechenden Informations- und Kommunikationsmassnahmen gemäss Artikel 9f Absatz 2 (neu) StromVG und die Zusammenarbeitsvereinbarung gemäss Artikel 1 VPeA sind inhaltlich aufeinander abzustimmen und können jeweils aufeinander verweisen.

Nach Eröffnung des Sachplanverfahrens organisiert das BFE für die Diskussion eines Planungsgebietes eine Begleitgruppe, in welcher die betroffenen Bundesämter und Kantone, gesamtschweizerische Umweltorganisationen und die Gesuchstellerin vertreten sind. Die Begleitgruppe prüft die verschiedenen Optionen und schlägt ein bestimmtes Planungsgebiet vor.

Nach der Anhörung und Mitwirkung der Öffentlichkeit gemäss Artikel 19 RPV zum Planungsgebiet wird das gegebenenfalls angepasste Planungsgebiet vom Bundesrat festgesetzt.

2. Festlegung Planungskorridore

In einem zweiten Schritt des Verfahrens erfolgt die Bezeichnung von konkreten Planungskorridoren: Basierend auf das vom Bundesrat festgesetzte Planungsgebiet erarbeitet die Gesuchstellerin Varianten von Planungskorridoren und reicht diese beim BFE zur Stellungnahme ein. Das BFE bewertet diese zusammen mit der Begleitgruppe anhand des Bewertungsschemas Übertragungsleitungen55.

Aufgrund der Empfehlung der Begleitgruppe erarbeitet das BFE anschliessend ein Objektblatt und einen erläuternden Bericht für die Korridorfestsetzung durch den Bundesrat. Es führt die vorgeschriebene Anhörung und Mitwirkung durch. Das Sachplanverfahren wird mit der Korridorfestsetzung durch den Bundesrat beziehungsweise in bestimmten Fällen durch das UVEK abgeschlossen.

55 „Bewertungsschema für Übertragungsleitungen“ Bundesamt für Energie BFE, in Zusammenarbeit mit Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und Fachsekretariat der ElCom. Bewertungsschema und Handbuch unter: <http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/04482/index.html?lang=de&dossier_id=05811>.