Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

eingegangen wird. ISKB verweist auf die Stellungnahme der AEE Suisse. ECS verzichtet explizit auf eine Stellungnahme.

[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: Die Erstellung eines energiewirtschaftlichen Szenariorahmens wird von AET, AVDEL, B-Valgrid, EBL, Electrosuisse, EWO, EWZ, SEIC-TELEDIS, Sierre-Energie, Swissgrid, Swisspower und VSE unterstützt. Nach AVDEL, Electrosuisse, SEIC-TELEDIS, Sierre-Energie, Swissgrid und VSE soll die Verbindlichkeit auf die NE 1-3 beziehungsweise die übergeordnete Netzplanung begrenzt sein. Swissgrid betont, dass die Erarbeitung über den gesamten Prozess in enger Zusammenarbeit von BFE und Swissgrid erfolgen muss, wobei die Zuständigkeiten gemeinsam zu erarbeiten sind. Swissgrid schlägt vor, eine obligatorische Verbrauchsprognose für alle Verteilnetze durchzuführen. Die volle Anrechenbarkeit an die Netznutzungsentgelte stellen für Swisspower, IWB eine Auflage dar. EWO verlangt eine einfache Vorlage für das Erfassen des Szenariorahmens. Gemäss EWZ muss Klarheit über Detaillierung, Regionalisierung und Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Ausserdem betonen sie, dass der Regulator ex-post getätigte Investitionen der Verteilnetzbetreiber aufgrund von Anpassungen des Szenariorahmens nicht in Frage stellen darf.

IWB, SIG und VPE lehnen die Einführung eines energiewirtschaftlichen Szenariorahmens ab. IWB sieht die Gefahr von Verfahrensverzögerungen und will, dass der Szenariorahmen nur für die NE 1-3 verbindlich ist. Aus Sicht der VPE müssen bei der Netzstrategie alle Optionen offengehalten werden, ausserdem sind bezüglich des Szenariorahmens und ES 2050 noch zu viele Fragen offen. Auch SIG sieht Klärungsbedarf und möchte die Verbindlichkeit des Szenariorahmens gegebenenfalls auf die NE 1 beschränken. Falls der Szenariorahmen nach dem Willen der Politik wünschenswert ist, müssen die Netz- und Kraftwerksbetreiber ein verbindliches Mitspracherecht haben, so EBM. VSE verlangt, dass die grossen Kraftwerksbetreiber bei der Erstellung des Szenariorahmens einbezogen werden. SwissElectricity fordert den expliziten Einbezug von grossen Stromkunden. Swissgrid und VSE weisen darauf hin, dass die Verpflichtung der Netzbetreiber, Auskünfte und Unterlagen bereitzustellen, bereits in Art. 25 StromVG geregelt ist. Die Verbindlichkeit für Behörden ist nach VSE auf die Elektrizitätsnetze zu beschränken. VSE möchte in einem zusätzlichen Absatz gerne verankert haben, dass die Netzbetreiber basierend auf den Vorgaben des Szenariorahmens sowie den kommunalen und regionalen Anforderungen ihre Netzplanung definieren.

AVDEL, B-Valgrid, EBL, EWO, EWZ, SEIC-TELEDIS und SIG sind mit einer fixen Periodizität für die Überprüfung des Szenariorahmens einverstanden. EWZ beantragt die Festlegung der Faktoren, welche zu einer ausserordentlichen Aktualisierung des Szenariorahmens führen, in der Verordnung. AET, Electrosuisse, IWB, Swisspower und VPE sprechen sich gegen eine fixe Periodizität für die Überprüfung des Szenariorahmens aus. Electrosuisse, IWB, Swissgrid, und Swisspower möchten die Periodizität aus Flexibilitätsgründen nur in der Verordnung verankern, VPE situationsbedingt entscheiden.

AET, B-Valgrid EBL, EWO, EWZ und SIG schätzen 5 Jahren als die richtige Periodizität zur Überprüfung des Szenariorahmens ein. EBM befürwortet eine Zeitspanne von 10 Jahren.

IWB, Swisspower und VPE sind aus Flexibilitätsgründen gegen eine Periodizität von 5 Jahren für die Überprüfung des Szenariorahmens. Swissgrid beantragt eine Periodizität von 4 Jahren, um die europäische Planung besser berücksichtigen zu können.

[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: AET, B-Valgrid, EBL, EBM, EWO, EWZ,

Electrosuisse, Sierre-Energie, Swissgrid, Swisspower, VPE und VSE unterstützen die Prüfung der MJP inklusive Stellungnahme durch die ElCom. EBL stimmt nur unter diversen Voraussetzungen zu. Die Prüfung dürfe nur für die NE 1-3 gelten, so AVDEL, EWZ, SEIC-TELEDIS, Sierre-Energie, Swisspower, VPE und VSE. EWZ möchte nicht, dass die ElCom die technische Wirksamkeit prüft. Ausserdem soll Umfang und Detaillierungsgrad auf Verordnungsebene festgelegt werden. Mit der Prüfung soll die ElCom den Bedarf für die im MJP aufgeführten Projekte bestätigen, dies die Forderung des VSE und Swissgrid die Details sollen auf Verordnungsebene festgehalten werden. Es wird ebenfalls von Seiten Swissgrid und VSE beantragt, dass die jeweiligen Unternehmen und nicht