Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Netzanschlussnehmers, der Kosten des notwendigen Netzausbaus und des Ziels der wirtschaftlichen Auslastung der Netzinfrastruktur.

[Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung: Die gesetzliche Verankerung des NOVA-Prinzips erhält von AET, B-Valgrid, EBL, Electrosuisse und Swissgrid Zuspruch. EBL möchte eine klare Definition von Ausbau, Verstärkung und Optimierung. VSE und Swissgrid sehen keinen Bedarf für die Veröffentlichung der Netzplanungsgrundsätze, diese sollen nur gegenüber der ElCom offen gelegt werden. B-Valgrid, EWZ, Swissgrid und VSE betonen, dass der gesamte Planungshorizont beachtet werden muss.

Für falsch halten die gesetzliche Verankerung des NOVA-Prinzips AVDEL, EBM, EWO, IWB, SEIC-TELEDIS, SIG, Sierre-Energie, Swisspower und VPE. IWB, SIG und Swisspower sehen dies bereits durch Art. 8 StromVG abgedeckt. Swisspower weist ausserdem darauf hin, dass ein Ausbau in gewissen Fällen effizienter als eine Verstärkung sein kann. AVDEL und SEIC-TELEDIS befürchten, dass die zuständigen Behörden den langfristigen Horizont zugunsten kurzfristigen Massnahmen vergessen und vermissen den Aspekt der Anreizregulierung. Für EBM ist der Interpretationsspielraum zu gross und die Regelung sollte auch die betriebliche Optimierung beinhalten.

[Art. 9e StromVG] Koordination der Planung: Der Koordination der betroffenen Akteure bei der Bedarfsermittlung auf NE 3-7 bekommt von AET, B-Valgrid, EBM, EWO und EWZ Zustimmung. EWZ möchte die Bestimmung auf NE 2-7 ausweiten. Eine Ablehnung erfährt der Einbezug der Kantone, Gemeinden und weiteren Betroffenen von AVDEL, EBL, EWO, IWB, SEIC-TELEDIS, SIG, Swisspower und VPE. VPE vermisst bei den einzubeziehenden Instanzen das nötige Fachwissen. AVDEL, IWB, SEIC-TELEDIS, SIG, Sierre-Energie und Swisspower sehen eine entsprechende Regelung für NE (1-)3 als sinnvoll an. Nach VSE kann die nationale Netzbetreiberin nicht die Verantwortung für die übrigen Netzbetreiber übernehmen, weshalb diese sich untereinander koordinieren und informieren sollen. Der Einbezug der Kantone weiterer Betroffenen wird bereits in Abs. 2 geregelt, weshalb Abs. 4 zu streichen ist, so VSE. Nach SwissElectricity soll eine Plattform mit den Betroffenen geschaffen werden, u. a. auch den Grossstromkunden. Swissgrid bringt mehrere redaktionelle Änderungsvorschläge ein.

[Art. 9f & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG] Öffentlichkeitsarbeit: Die Kompetenz

des Bundes und der Kantone, die Öffentlichkeit über die Netzentwicklung und Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren, billigen AET, EBM, EWO, SIG, Swissgrid, Swisspower und VPE. Swissgrid muss als Kostenträgerin fortlaufend einbezogen werden, ebenso die übrigen Netzbetreiber. VSE sieht die Verpflichtung der Kantone, die Öffentlichkeit über die regionale Netzplanung zu informieren, bereits durch die Veröffentlichung der MJP abgedeckt, weshalb Abs. 2 zu streichen ist.

EBL, EWZ, Electrosuisse und IWB lehnen die Bestimmung ab. Für IWB, Swisspower, ist dies nur auf NE 1-3 zielführend. Gemäss Electrosuisse besitzen die Kantone diese Möglichkeit schon und die neue Bestimmung würde einen grossen Koordinationsbedarf nach sich ziehen. EBL vermisst die Einschätzung der Kosten und Folgen. Bevor eine solche Regelung eingeführt wird, ist nach EWZ ein klares Konzept notwendig.

Swissgrid verlangt die Streichung des Art. 3bis Abs. 2 EleG, da sie die Kosten der Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen nicht kontrollieren kann und dies nicht einer verursachergerechten und transparenten Kostenallokation entspricht.

[Art. 15 StromVG] Anrechenbare Kosten: Mit der Anrechenbarkeit von Informationsmassnahmen der Netzbetreiber sind AET, AVDEL, B-Valgrid, EBL, EBM, EWO, EWZ, Electrosuisse, IWB, SEIC-TELEDIS, SIG, Sierre-Energie, Swisspower und VPE einverstanden. VSE korrigiert, dass Informationskosten im Zusammenhang mit Projekten Betriebs- und nicht Kapitalkosten darstellen.

Die Anrechenbarkeit von innovativen Massnahmen für intelligente Netze befürworten AET, AVDEL, B-Valgrid, EBL, EBM, EWO, EWZ, Electrosuisse, IWB, SEIC-TELEDIS, SIG, Sierre-Energie, Swisspower und VPE. AET unter der Voraussetzung, dass die Vorteile die Mehrkosten rechtfertigen.