Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
[Art. 18 – 18d EleG] Projektierungszonen und Baulinien: AEE Suisse befürwortet Baulinien. Der SBV lehnt diese ab, zuerst muss die Entschädigungsfrage (Motion Ritter) geklärt werden. Ausserdem sind Baulinien als entscheidungsähnliche Massnahmen zu behandeln und dementsprechend zu entschädigen.
[Art. 26a EleG] Geodaten: Die Veröffentlichung der Geodaten lehnen SBV, AEE Suisse, sgv und economiesuisse ab. Der Informationswert für die Öffentlichkeit über die heute verfügbaren Daten hinaus sei auf den Netzebenen 4-7 nicht ersichtlich und seitens des BFE bestehe kein Bedarf, diese Daten vollständig einzufordern. Sie hegen ausserdem Sicherheitsbedenken.
Sonstige Anliegen und Bemerkungen: AEE Suisse vermisst eine Gesamtsicht der Energieversorgung in der Vorlage, wie sie in der Energiestrategie 2050 vorgegeben wird. Auch entsprechen Planungs- und Mitwirkungsebenen nicht der verstärkten Dezentralisierung des Energiesystems, so seien grosse Kraftwerksbetreiber, Städte und Gemeinden explizit in diese Prozesse einzubinden. Der SGB fordert, dass die Gesetzesvorlage dazu genutzt wird, auch den Besitz der öffentlichen Hand am Verteilnetz gesetzlich zu verankern. Nach Ansicht des SGB müssen diverse offene Fragen in Bezug auf intelligente Messsysteme geklärt werden, u. a. die Regulierung der Kosten für Einsatz und Betrieb.
Eingebrachte Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung: AEE Suisse schlägt vor, das
mehrstufige Sachplanverfahren durch einen nicht referendumspflichtigen Bundesbeschluss zu ersetzen. Der sgv unterbreitet diverse Vorschläge, u. a. dass die Beschwerdeführer ihre Kosten selber tragen müssen.
5.5. Eingaben der Kommissionen und Konferenzen
Die EnDK steht der Vorlage beziehungsweise deren Stossrichtungen grundsätzlich positiv gegenüber, sieht jedoch in unterschiedlichen Punkten Ergänzungs- und Anpassungsbedarf. Die RKGK trägt die Vorlage nur mit Vorbehalt mit. Die WEKO begrüsst explizit das mit der Strategie Stromnetze verfolgte Ziel, ein bedarfsgerechtes Stromnetz zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine Voraussetzung für das Funktionieren der Märkte im Strombereich.
[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: WEKO und EnDK sind mit dem Szenariorahmen als verbindliche Vorgabe für die Netzplanung einverstanden. Nach EnDK sollte die Erarbeitung des Szenariorahmens jedoch Aufgabe der nationalen Netzgesellschaft sein und das BFE nur die Rolle der verfahrensleitenden Behörde übernehmen. RKGK beantragt ausserdem, dass die Vorprüfung des Szenariorahmens durch die ElCom erfolgen soll und direkt dem Bundesrat vorgelegt wird. Die EnDK ist der Ansicht, dass die Erstellung gemäss RPG in einem Sachplan erfolgen muss, um behördenverbindlich zu sein.
Die RKGK unterstützt eine periodische Überprüfung des Szenariorahmens alle 5 Jahre, zieht jedoch eine Regelung auf Verordnungsebene vor. Die WEKO befürwortet eine periodische Überprüfung ebenso.
[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: WEKO und RKGK sind mit der Prüfung und schriftlichen Stellungnahme zu den MJP durch die ElCom einverstanden. Nach der RKGK soll die Periodizität der Erstellung auf 3 Jahre verkürzt werden. Die ElCom erachtet die Pflicht zur Prüfung der MJP nicht als Verbesserung des heutigen Systems, weshalb sie deren Streichung und die Beibehaltung des geltenden Rechts beantragt. Falls an der vorgeschlagenen zwingenden Prüfung festgehalten wird, soll diese durch das BFE durchgeführt werden und auf die NE 1 beschränkt sein. Ausserdem sei die Rechtsverbindlichkeit der Prüfung klarzustellen. Ferner weist die ElCom auf aus ihrer Sicht problematischen Aspekte der Kriterien zur Überprüfung der MJP hin.
Die Ansetzung einer Frist sowohl für die Einreichung der Mehrjahrespläne als auch für deren Prüfung betrachten WEKO, EnDK und RKGK als notwendig. Die ElCom beantragt die Streichung der Frist zur