Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

die nationale Netzgesellschaft die geprüften MJP veröffentlichten. Eine Abfuhr erteilen IWB und SIG der Prüfung der MJP inklusive Stellungnahme durch die ElCom. Falls diese trotzdem zustande kommt, sei sie auf die NE 1-3 zu begrenzen, so IWB. SIG würde sie einzig für Ausbauprojekte auf NE 3 in Betracht ziehen. Swissgrid möchte die Form der Mitteilung, in welcher das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird, auf Verordnungsebene regeln.

Swissgrid ist grundsätzlich mit der Entwicklung der Mehrjahrespläne einverstanden. Swissgrid sieht für die MJP eine Periodizität von 2 Jahren als zielführend an, die Gesetzesformulierung sollte deshalb offener formuliert werden. Swissgrid und VSE möchten, dass die MJP begründet und nicht deren Wirksamkeit dargelegt werden müssen. SwissElectricity möchte bei der Erstellung der Mehrjahrespläne eine Begleitgruppe, die zu gleichen Teilen aus Netzbetreibern und Stromgrosskunden besteht. Ausserdem müsse der Prozess vollständig transparent ablaufen. Projekte, die geringe Infrastrukturkosten aufweisen, sollen priorisiert werden und Netzkosten, die durch den Zubau von erneuerbaren Energien entstehen, zu 50% als Produktionskosten abgerechnet werden.

AET, AVDEL, B-Valgrid, EBL, EWO, EWZ, Electrosuisse, SEIC-TELEDIS und Swisspower erachten eine Frist für die Einreichung der MJP als sinnvoll. Beim erstmaligen Durchlauf müsse dieser Zeitpunkt frühzeitig bekannt gegeben werden, so EWZ.

Eine Frist für die Einreichung der MJP lehnen IWB, SIG, Sierre-Energie, Swissgrid und VPE ab. Nach IWB ist der bestehende Prozess ausreichend und eine Koordination durch die ElCom bereits heutzutage möglich. Für VPE ist eine Regelung auf Verordnungsebene ausreichen. SIG, Sierre-Energie sehen eine Frist für die NE 1-2(3) als zielführend an.

AET, EBL, EWO, Electrosuisse und SIG stehen der Frist von 9 Monaten für die Einreichung der MJP positiv gegenüber. Für wichtige Aktualisierungen soll die Möglichkeit bestehen, die Frist auf 12 Monate zu verlängern, so SIG. EBL sieht eine solche Frist ausschliesslich für NE 1-3.

B-Valgrid, EWZ, IWB, Sierre-Energie, Swisspower und VPE sind gegen eine Frist von 9 Monaten für die Einreichung der MJP. B-Valgrid, IWB, Swisspower und VSE möchten diese auf 12 Monate verlängern. Für VPE ist eine Regelung auf Verordnungsebene ausreichen. VPE stellt die Frage, was die Nichteinhaltung der Frist für Folgen hat. Sierre-Energie sieht die Aufgabe der Koordination bei der Übertragungsnetzbetreiberin.

AET, AVDEL, B-Valgrid, EBL, EWZ, Electrosuisse, SEIC-TELEDIS, SIG und Swisspower begrüssen die Einführung einer Frist für die Prüfung der MJP durch die ElCom.

Eine Frist für die Prüfung der MJP ist in den Augen von IWB und VPE nicht notwendig. Für VPE ist eine Regelung auf Verordnungsebene ausreichen.

AET, B-Valgrid, EBL, Electrosuisse, SIG und Swissgrid betrachten die Frist von 9 Monaten für die Prüfung der MJP durch die ElCom als angemessen. EBL wünscht sich speziell für kurzfristige Änderungen eine kürzere Frist. In der Zeit zwischen Erstellung des Szenariorahmen und der Genehmigung der MJP durch die ElCom müssen nach EBL Investitionen möglich sein.

EWZ, IWB und Swisspower sind gegen eine Frist von 9 Monaten. IWB und Swisspower möchten diese auf mindestens 12 Monate verlängern. VPE stellt die Frage, was die Nichteinhaltung der Frist für Folgen hat. EWZ macht die Fristdauer von Umfang und Organisation der Prüfung abhängig.

[Art. 9c StromVG] Festlegung Einspeisepunkt: Mit der Definition des Einspeisepunktes sind AET, AVDEL, B-Valgrid, EBL, EWO, Electrosuisse, IWB, SEIC-TELEDIS, SIG, Sierre-Energie und Swisspower einverstanden. Für EBL sind Richtlinien sowie ein Kostenteiler zwischen Verteilnetzbetreiber und Erzeuger Voraussetzung. EWZ lehnt die vorliegende Definition ab. Die Forderung von EWZ und VSE lautet, die Bestimmung auf Ausspeisepunkte auszuweiten. EWZ beantragt, den Begriff «gesicherte Planungsdaten» auf Verordnungsebene im Detail zu definieren. Nach Electrosuisse muss sich die Planung auf öffentlich zugänglichen Daten abstützen. Swissgrid und VSE möchten den Begriff «gesichert» durch «öffentlich zugänglich» ersetzen. EBM äussert sich erst zu der Definition, sobald klar ist, was mit «gesicherte Planungsdaten» gemeint ist. Für Swissgrid und VSE müssen bei der Festlegung des Einspeisepunktes die gesamten Lebenszykluskosten berücksichtigt werden. Swissgrid fordert zusätzlich auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse des