Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Anklang. Der sgv möchte diese Gelder stattdessen in die technische Entwicklung und in die Weiterbildung investieren. economiesuisse beantragt die Streichung dieser Kompetenzen oder zumindest nicht die Finanzierung über Gebühren.

[Art. 15 StromVG] Anrechenbare Kosten: AEE Suisse bejaht die Anrechenbarkeit der Informationskosten aufseiten der Netzbetreiber. Travail.Suisse, SBV und sgv lehnen diese hingegen ab.

Bei der Anrechenbarkeit von innovativen Massnahmen stimmen AEE Suisse und Travail.Suisse zu, während SBV und sgv Ablehnung zeigen.

[Art. 15b EleG] Technologieentscheid NE 1: Ersatzmassnahmen auf den unteren Netzebenen sind für SBV und AEE Suisse ein nützliches Instrument, für letztere nur, falls die Mehrkosten der Netzbetreiber überwälzt werden können. Der sgv lehnt diese Bestimmung ab, da sie einen Eingriff in die unternehmerischen Freiheiten darstellt.

Der sgv beantragt die Streichung von Abs. 1, da dieser Einsprachen herausfordert und Kostentreiber verankert. economiesuisse möchte den Grundsatz verankern, dass Leitungen des Übertragungsnetzes im Normalfall als Freileitungen zu errichten sind und nur in Ausnahmefällen als Erdverkabelungen.

[Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor: SBV, AEE Suisse und Travail.Suisse teilen die Ansicht, dass ein Mehrkostenfaktor eine geeignete Massnahme für den zeitgerechten Um- und Ausbau der Verteilnetze darstellt. Der SBV wünscht sich Forschung bezüglich den Auswirkungen von Erdverkabelungen auf den Boden. Der sgv missbilligt eine solche Regelung. Der SGB wehrt sich dagegen, dass Grosskunden von den Mehrkosten aus der Erdverkabelung befreit werden (Motion 12.3843).

Mit einer gesetzlichen Obergrenze und der Festlegung des tatsächlichen MKF durch den Bundesrat zeigen sich AEE Suisse und Travail.Suisse einverstanden. Auf keine Zustimmung stösst dies bei SBV und sgv. Der SBV beantragt, dass bei der Festlegung des MKF die betroffenen Verbände einzubeziehen sind. Den Ausnahmeformulierungen stimmen SBV, AEE Suisse und Travail.Suisse zu. Der sgv lehnt die Ausnahmen ab, da er das Prinzip der wirtschaftlichen Tragbarkeit verletzt sieht. sgv und economiesuisse wollen Abs. 3 streichen, da dieser den Abs. 2 aushebelt.

[Art. 15d EleG] Nationales Interesse: AEE Suisse, Travail.Suisse und sgv unterstützen ein nationales Interesse für das Übertragungsnetz und Teile der NE 3. Der SBV lehnt eine solche Bestimmung zum jetzigen Zeitpunkt ab, zuerst muss die Entschädigungsfrage (Motion Ritter) geklärt werden. economiesuisse und SGB beantragen, das Wort «grundsätzlich» zu streichen. Ausserdem dürfen nach dem SGB nur Leitungen, welche für die Versorgungssicherheit notwendig sind und nicht vordergründig dem Stromhandel dienen, den Status von nationalem Interesse erhalten.

[Art. 15e – 15j EleG] Sachplanverfahren: Die Weiterführung des Sachplanverfahrens ist für SBV, AEE Suisse, Travail.Suisse und sgv sinnvoll, für die ersteren Drei auch die gesetzliche Verankerung desselben. Der SBV beantragt, dass Grundeigentümer besser entschädigt werden - beispielsweise nach der Lageklassenmethode.

Nach Meinung von SBV und sgv soll das ESTI weiterhin die Erstinstanz sein in Bezug auf Bewilligungen von Leitungen der NE 1. Travail.Suisse hingegen würde es als sinnvoll anschauen, wenn diese Aufgabe vom BFE übernommen würde.

[Art. 16 – 17a EleG] Plangenehmigungsverfahren: Die Möglichkeit, verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung eines PGV zu beauftragen, ist in den Augen von AEE Suisse zielführend. SBV, sgv und SGB sind dagegen.

Nach economiesuisse sollen beim PGV analog zum Sachplanverfahren feste Fristen im Gesetz verankert werden.